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Geschäftsessen: In 4 Schritten zur absetzbaren Quittung

Bei einem guten Essen läßt sich vieles besser besprechen.
| 16.10.2006
Als Unternehmen müssen Sie aber in Zukunft noch mehr aufpassen, wenn Sie mit Geschäftspartnern oder Kunden statt in den Konferenzraum in das Restaurant um die Ecke gehen. Die Finanzämter prüfen in der letzten Zeit die Quittungen über Bewirtungsaufwendungen wieder kritischer.

Nehmen Sie sich deswegen nach einen Geschäftsessen ein paar Minuten und gehen Sie die nachfolgenden Schritte in Ruhe durch. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Beamte im Finanzamt Ihre Restaurantrechnung bei der Steuer nicht unberücksichtigt läßt. Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung zudem neue Anforderungen an die Abzugsfähigkeit der so genannten Bewirtungsaufwendungen gestellt...

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http://www.systems-world.de/id/8221/CMEntries_ID/62846/cubesig/b4754d678e485edc5295a264d721d7de#62846