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Geklaute EANs auf Amazon – Was Sie als Verkäufer dagegen tun können

Die EAN und ASIN Ihres Produkts auf Amazon ist bereits vergeben und Sie können Ihr Produkt nicht anlegen? Wir helfen Ihnen, das Problem zu lösen!
ad agents GmbH | 20.11.2023
© pexels/andrea piacquadio
 

Sie möchten ein neues Produkt in Amazon anlegen. Eigentlich ganz einfach, oder? Aber dann das böse Erwachen – EAN und ASIN Ihres Produkts sind bereits vergeben. Kann eigentlich nicht sein, ist aber so.

Das kommt Ihnen bekannt vor? Vor diesem Problem standen bereits einige Verkäufer auf Amazon. Wir verraten Ihnen, wie und warum es dazu kommt und was Sie tun können, um es zu lösen!

Was sind EAN und ASIN überhaupt?

Die binären Strichcodes, die auch an Supermarktkassen ausgelesen werden, kennzeichnen ein Produkt. Jedes verfügt dabei über einen individuellen Code und eine dreizehnstellige Zahlenkombination, die sogenannte EAN (European Article Number). Andere Namen für diese Nummer sind GTIN oder auch ISBN-13. Hersteller oder aber Privatpersonen können diese Nummer bei der GS1 Germany GmbH beantragen. Sie spielt auch auf Amazon eine wichtige Rolle. Anhand von dieser lassen sich nämlich Produkte identifizieren. Deshalb müssen Sie die EAN bei der Neuanlage auf Amazon angeben und diese darf niemals doppelt belegt sein.

Die ASIN wiederum ist die Amazon Standard Identifikationsnummer. Dabei handelt es sich um die Artikelnummer eines Produkts auf Amazon, über die das Produkt eindeutig identifiziert werden kann. Legt man ein neues Produkt an, beantragt man die Vergabe einer neuen ASIN. Jede ASIN gibt es nur einmal, Amazon lässt auch hier keine doppelte Belegung zu.

Was steckt hinter den geklauten EANs?

Ist Ihre EAN bereits belegt, heißt es: Ruhe bewahren. Werfen Sie einen Blick auf die Produkte, die sich mit der eigenen EAN schmücken. Handelt es sich um Ihr Produkt oder ein völlig anderes? So wird schnell klar, ob es sich um eine Kompromittierung des eigenen EAN-Nummernkreises handelt oder nicht.

Denn es ist einerseits möglich, dass ein anderer Händler Ihr Produkt verkauft und die EAN und damit auch die ASIN entsprechend bereits von diesem angelegt worden sind. Das ist völlig legal. Für diesen Fall müssen die Produkte, das heißt auch bereits existierende Rezensionen, zusammengeführt werden. Denn angelegt werden kann jedes Produkt nur einmal, auch wenn es von unterschiedlichen Händlern verkauft wird. Dabei steht das Recht des Händlers oder Hersteller mit einer Markenregistrierung über dem des Händlers.

Wird hingegen unter der eigenen EAN ein völlig anderes Produkt verkauft, dann liegt eindeutig eine betrügerische Handlung vor. Stellen Sie sich beispielsweise vor, Sie möchten eine Uhr verkaufen, aber unter Ihrer EAN wird schon ein Regenschirm verkauft. Dann gibt es dafür zwei mögliche Erklärungen. Zum einen ist es möglich, dass Sie die EAN bei einem unseriösen Anbieter erworben haben und diese bereits vergeben war. In diesem Fall müssen Sie eine neue EAN erwerben.  Zum anderen kann es sein, dass Ihre EAN kompromittiert wurde. Denn EANs kosten Geld. Unseriöse Händler können also Geld einsparen, indem sie keine eigenen EANs erwerben, sondern stattdessen bereits vergebene kompromittieren.

Da Amazon selbst nicht an das Markenpatentamt angeschlossen ist, kann der digitale Marktplatz nicht proaktiv erkennen bzw. überprüfen, ob die EAN zum dafür angebotenen Produkt passt. Als eigentlichem Eigentümer der EAN fällt Ihnen dieser Betrug deshalb erst auf, wenn Sie Ihr Produkt auf Amazon anlegen wollen. Ist die EAN bereits vergeben, erhalten Sie von Amazon eine Fehlermeldung und können Ihr Produkt nicht anlegen, da die Artikelinformationen, wie bspw. Marke oder Produkttitel nicht dem Inhalt auf Amazon entsprechen. Die Klärung des Sachverhalts liegt dann bei Ihnen als Verkäufer.

Was können Sie als Betroffener tun?

Um das Problem zu beheben, müssen Sie sich an den Support von Amazon wenden. Hier können Sie zum einen eine Zusammenlegung von Produkten fordern. Zum anderen können Sie den Support über kompromittierte EANs informieren. Achtung: Sie müssen dabei jede einzelne kompromittierte EAN gesondert melden. Denn nur der Support-Mitarbeiter ist in der Lage, die Produktinformationen der betroffenen EAN im Backend zu editieren.

Ist der Support informiert, liegt die Beweispflicht bei Ihnen als Händler. Das heißt, Sie selbst müssen Beweise vorlegen, die belegen, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer der EAN sind. Hierfür können Sie sich beispielsweise an GS1 wenden, um ein Zertifikat als Eigentümer der EAN zu erhalten. Ist die EAN auf ihrer Artikelverpackung gut leserlich zu finden, reicht auch ein Bild des Produkts als Beweis.

Zusätzliche Schwierigkeiten entstehen, wenn die kompromittierte EAN/ASIN in einer anderen Produktkategorie platziert ist. Hierbei benötigt man eine zusätzliche Kategorie-Freischaltung, sofern dies überhaupt seitens des betroffenen Händlers möglich ist. Trifft das auf Ihre EAN/ASIN zu, sind weitere Unterlagen, die zu den Fällen eingereicht werden müssen, erforderlich.

Viel Zeit und gute Nerven sind gefragt

Alles gemeldet, Beweise geschickt und den Rest regelt Amazon? Theoretisch ja. In der Praxis kann es jedoch häufig nötig sein, den Support mehrfach zu kontaktieren und verschiedene Beweise vorzulegen. Auch, dass für jede EAN eine gesonderte Meldung gemacht werden muss, bläht den Prozess enorm auf. Das kostet zwar Zeit und Nerven, ist aber die Mühe wert. Denn Amazon als Verkaufskanal wird zunehmend wichtiger.