print logo

eCommerce-Einsatz: Rechtliche Fallstricke und Abmahnfallen

Viele Unternehmen und Selbstständige nehmen diese Zeit als Anlass für die Gründung eines E-Commerce Business.
Sabine Schenk | 06.04.2020
eCommerce-Einsatz: Rechtliche Fallstricke und Abmahnfallen © Pixabay / Megan Rexazin
 

In Zeiten des Coronavirus boomt zumindest noch das Shopping im Internet. Nicht ohne Grund gründen nun viele einen Onlineshop: Für Sie als Unternehmen bzw. Selbstständiger hat der E-Commerce gegenüber stationären Geschäften zahlreiche Vorteile. So sind Online-Shops nicht an das Ladenschlussgesetz gebunden und haben eine nahezu unbegrenzte Kundenreichweite. Ein weiterer Vorteil ist, dass meist Personal- und Mietkosten wesentlich geringer sind.

Derzeit kommen viele Mandanten auf uns zu, die einen Onlineshop gründen wollen. Sie fragen, was die rechtlichen Fallstricke sind und auf was geachtet werden muss. Das nehmen wir zum Anlass, um Ihnen die Fallstricke auszugsweise vorzustellen.

Warum Sie sich keine Fehler bei Ihrem Shop erlauben sollten?

Abmahnungen sind teuer. Streitwerte von 30.000 € sind, nach unserer Erfahrung, nach auch bei kleineren Verstößen keine Seltenheit, wenn es vor Gericht geht.

„Abmahner“ sind auch in Zeiten von Corona unterwegs und haben, so scheint es, keine Hemmungen. So werden in diesen Zeiten sogar private Anbieter von selbstgenähten Atemmasken abgemahnt, wenn diese nicht die rechtlichen Kennzeichnungspflichten für Medizinprodukte beachten.

Im Bereich des IT-Rechts sind Unternehmen durch EU-Richtlinien, EU-Verordnungen und deutschen Gesetzen vielen Auflagen gesetzt.

Was sind die rechtlichen Fallstricke?

Hiervon gibt es zahlreiche, die folgenden sind lediglich ein Auszug:

Wettbewerbsrechtlich
Formale Anforderungen sind zum Beispiel beim Bestellvorgang oder bei Preisen gegeben (PreisangabeVO). Besonderheiten der Anbieterkennzeichnung: Heilmittelwerberecht, Medizinprodukte, Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittel (z.B. LMIV), Arzneimittel, Kosmetik, Energiekennzeichnung, etc.

Datenschutzrecht inklusive Datenschutzerklärung
Wichtig sind z.B. neben der technischen Sicherheit die Formulierung der Checkboxtexte sowie die richtige Platzierung der Einwilligungen. Auch Auftragsverarbeitungsverträge müssen nach der DSGVO geschlossen werden. Eine Datenschutzerklärung, in der u. a. aufgelistet wird, welche Tracking-Software verwendet wird, ist ebenso nach der DSGVO erforderlich.

Impressum
Achten Sie auf ein vollständiges und rechtssicheres Impressum.

Produktfotos und -texte: Urheberrecht und Bildrechte
Viele nutzen Bilder aus Stockfotoportalen oder Produktbilder des Hersteller. Beachten Sie dabei die Zitierpflichten und die Lizenzen. Produkttexte sind urheberrechtlich geschützt.

Einbindung und Werbung in Social Media: Facebook, Instagram etc.
Wichtig ist eine datenschutzkonforme Einbindung von Social Media-Plugins.

Wahl der Domain und Markenanmeldung
Markenrechtliche Streitigkeiten sind teuer und vermeidbar. Eine Recherche im Vorfeld, ob der Name bereits verwendet wird, ist daher empfehlenswert.

Widerrufsrecht
Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung und ein Musterwiderrufsformular sind im Fernabsatzgeschäft, unter das der Onlinehandel fällt, Pflicht.

Angaben zu Lieferzeiten
Machen Sie realistische Angaben!

AGB: Abmahnfähige Klauseln
Stark im Abmahnfokus stehen veraltete bzw. unzulässige AGB-Klauseln. Auch Urheberrechtsverstöße werden geahndet, wenn man AGB „kopiert“ hat.

Durch den individuellen Onlineshop-Check unserer Kanzlei vermeiden Sie teure Abmahnungen und können Ihre Unternehmens-Webseite professionell planen und rechtssicher betreiben.

Lassen Sie Ihren Online-Shop zum Festpreis von uns rechtlich individuell prüfen und analysieren. Wir machen Sie abmahnsicher!

Mit einem starken, kompetenten und engagierten Team und modernen Strukturen ist unser Blick auf die Individualität der Umsetzung Ihrer Unternehmensbedürfnisse gerichtet.

Lassen Sie sich anwaltlich absichern. Kontaktieren Sie uns!

Gerne BERATEN wir Sie UNVERBINDLICH.

Anwaltskanzlei Schenk Datenschutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH