10 Tipps: So erkennen Verbraucher falsche Online-Shops
Mal verkaufen Kriminelle Produkte, die es gar nicht gibt. Mal existieren die Online-Shops gar nicht. Wie Verbraucher sich davor schützen und woran sie einen unseriösen Online-Shop erkennen, erklärt Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte von Trusted Shops.
Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten. Skepsis ist auch angebracht, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.
Die Aussagen zum Datenschutz sind ein weiteres untrügliches Indiz: Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie an zweifelhafte Auskunftssysteme.
Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten inklusive eventueller Zuschläge genau entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch einen Käuferschutz wie von Trusted Shops abgesichert sein. Denn nur so lässt sich vermeiden, dass man sein Geld verliert, falls der Händler trotz Zahlung nicht liefert - Überweisungen lassen sich nämlich nicht rückgängig machen.
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage wie "Lieferfristen sind unverbindlich" im Kleingedruckten relativiert, sollte man misstrauisch sein. Schließlich soll ein Geschenk rechtzeitig ankommen. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, muss die längere Lieferzeit direkt beim Produkt genannt sein.
Seriöse Händler stellen eine verschlüsselte Übertragung von Zahlungsdaten sicher, damit diese nicht abgefangen und missbraucht werden können und Kunden nicht gegen die Bedingungen ihrer Bank verstoßen. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt an, dass die Übertragung verschlüsselt ist.
Bis auf wenige Ausnahmen können erworbene Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er zum Beispiel nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschließt.
Verbraucherunfreundlich und gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen über ihre AGB-Klauseln, Kunden unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie "Versand auf Gefahr des Käufers" oder "Transportschäden müssen sofort gemeldet werden" sind jedoch unzulässig und unwirksam.
Bei Händlern, die man selbst noch nicht kennt, kann eine kurze Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen. Lässt sich ein Online-Shop darüber hinaus von seinen Kunden direkt bewerten und blendet das Ergebnis auf seiner Website ein - etwa über das Kundenbewertungsportal von Trusted Shops - kann dies zusätzlichen Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot geben.
Beim Klick auf das Siegel muss sich ein neues Fenster öffnen, das sogenannte Zertifikat. Dort erfahren Sie den Status des Siegels ("gültig", "gesperrt" oder "abgelaufen"). Außerdem erfahren Sie dort noch einmal genau den Anbieter inklusive Adresse. Achten Sie bitte darauf, dass die URL ("Internetadresse"), welche im Zertifikat angegeben ist, auch mit der des Shops übereinstimmt.
Wurden Sie dennoch Opfer eines unseriösen Händlers, der die bestellte und bezahlte Ware nicht liefert, so haben Sie gegen diesen Rückzahlungsansprüche. Er muss Ihnen also den Kaufpreis erstatten und darüber hinaus sogar noch entstandene Schäden. Sollte er sich aber weigern, diese Ansprüche zu erfüllen, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang zum Anwalt und eventuell die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.
1. Verdächtige Anbieterkennzeichnung
Der Verkäufer sollte sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind die entsprechenden Angaben nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist höchste Vorsicht geboten. Skepsis ist auch angebracht, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.
2. Ungenügender Datenschutz
Die Aussagen zum Datenschutz sind ein weiteres untrügliches Indiz: Sind diese lückenhaft oder fehlen sie gänzlich, verkauft der Website-Betreiber vielleicht Kundendaten weiter oder übermittelt sie an zweifelhafte Auskunftssysteme.
3. Uneindeutige Preisangaben sowie Vorkasse ohne Geld-zurück-Garantie
Sämtliche Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer bereits enthalten ist und welche Versandkosten inklusive eventueller Zuschläge genau entstehen. Werden die Versandkosten nicht genannt oder ist deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert. Eine Zahlung per Vorkasse sollte durch einen Käuferschutz wie von Trusted Shops abgesichert sein. Denn nur so lässt sich vermeiden, dass man sein Geld verliert, falls der Händler trotz Zahlung nicht liefert - Überweisungen lassen sich nämlich nicht rückgängig machen.
4. Offen gehaltene Lieferfrist
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage wie "Lieferfristen sind unverbindlich" im Kleingedruckten relativiert, sollte man misstrauisch sein. Schließlich soll ein Geschenk rechtzeitig ankommen. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, muss die längere Lieferzeit direkt beim Produkt genannt sein.
5. Unsichere Datenübertragung
Seriöse Händler stellen eine verschlüsselte Übertragung von Zahlungsdaten sicher, damit diese nicht abgefangen und missbraucht werden können und Kunden nicht gegen die Bedingungen ihrer Bank verstoßen. Das Schloss-Symbol im Browser zeigt an, dass die Übertragung verschlüsselt ist.
6. Unrechtmäßige Beschränkung des Widerrufs
Bis auf wenige Ausnahmen können erworbene Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Vorsicht ist geboten, wenn ein Händler versucht, dieses Recht einzuschränken, indem er zum Beispiel nur originalverpackte Ware zurücknimmt oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschließt.
7. Tückisches im Kleingedruckten
Verbraucherunfreundlich und gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen über ihre AGB-Klauseln, Kunden unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie "Versand auf Gefahr des Käufers" oder "Transportschäden müssen sofort gemeldet werden" sind jedoch unzulässig und unwirksam.
8. Schlechte Bewertungen
Bei Händlern, die man selbst noch nicht kennt, kann eine kurze Internetrecherche sinnvoll sein. Vielleicht gibt es Negativeinträge in Foren, die zu erhöhter Wachsamkeit mahnen. Lässt sich ein Online-Shop darüber hinaus von seinen Kunden direkt bewerten und blendet das Ergebnis auf seiner Website ein - etwa über das Kundenbewertungsportal von Trusted Shops - kann dies zusätzlichen Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot geben.
9. Überprüfen Sie das Trusted Shops Gütesiegel im Shop
Beim Klick auf das Siegel muss sich ein neues Fenster öffnen, das sogenannte Zertifikat. Dort erfahren Sie den Status des Siegels ("gültig", "gesperrt" oder "abgelaufen"). Außerdem erfahren Sie dort noch einmal genau den Anbieter inklusive Adresse. Achten Sie bitte darauf, dass die URL ("Internetadresse"), welche im Zertifikat angegeben ist, auch mit der des Shops übereinstimmt.
10. Rückzahlungsanspruch bei Nicht-Lieferung
Wurden Sie dennoch Opfer eines unseriösen Händlers, der die bestellte und bezahlte Ware nicht liefert, so haben Sie gegen diesen Rückzahlungsansprüche. Er muss Ihnen also den Kaufpreis erstatten und darüber hinaus sogar noch entstandene Schäden. Sollte er sich aber weigern, diese Ansprüche zu erfüllen, bleibt in letzter Konsequenz nur der Gang zum Anwalt und eventuell die Einleitung eines Gerichtsverfahrens.