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Datenschutz in sozialen Medien richtig einsetzen

Beim Einsatz von sozialen Netzwerken gilt es, in Bezug auf Inhalte, Kommentare und Monitoring gesetzliche Bestimmung zu beachten.
Laura Gosemann | 26.03.2018
© Pixabay / Geralt
 

Mit der zunehmenden Digitalisierung muss gleichzeitig eine Anpassung der Marketingstrategien erfolgen. Aufgrund dessen ist es heute nahezu unerlässlich, dass sich auch Unternehmen in sozialen Netzwerken positionieren, um genügend Aufmerksamkeit zu erhalten und sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Was Firmen bei ihrem Social-Media-Auftritt in Bezug auf den Datenschutz berücksichtigen sollten, erläutert der folgende Artikel. Den Vertrieb stärken, die Serviceberatung vereinfachen, Werbung betreiben, Neukunden gewinnen und die öffentliche Wahrnehmung des Unternehmens verbessern – beim sogenannten Social Media Marketing werden all diese verschiedenen Bereiche mit einbezogen. Darüber hinaus werden soziale Netzwerke auch bevorzugt für Markforschungszwecke mittels Social Media Monitoring genutzt. Dabei gilt es jedoch stets einige grundsätzlichen Datenschutzrechte der Verbraucher zu beachten.

Strategie und Zielgruppe abwägen

Es ist für ein Unternehmen keineswegs notwendig, prinzipiell in allen sozialen Kanälen aktiv zu sein. Der Betrieb sollte sich aber vorher genau überlegen, welche Absichten er mit seinem geschäftlichen Profil verfolgen und welche Zielgruppe er erreichen möchte. Da die verschiedenen Netzwerke auch unterschiedliche Communitys ansprechen, passen manche Social-Media-Plattformen besser zum Unternehmen als andere. Aus diesem Grund ist es ebenso wenig ratsam, dieselben Inhalte eins zu eins auf mehreren Kanälen zu verbreiten. Stattdessen sollten sie dem Medium und der damit einhergehenden Zielgruppe angepasst werden. Grundsätzlich benötigt das Social Media Marketing eine Menge Zeit. Nur mit einer dauerhaften und regelmäßigen Pflege des Profils kann die Fan-Gemeinde stetig wachsen. Interessante Beiträge in Form von Videos und das regelmäßige Durchführen von Gewinnspielen können den größeren Bekanntheitsgrad des Unternehmens besonders beschleunigen. Neben dem Zeitaufwand zeichnet das Social Media Marketing eine hohe Dialogbereitschaft aus. Feedback und User-Anfragen sollten daher stets zügig beantwortet werden, um ein positives Licht auf den Betrieb zu werfen. Diejenigen Mitarbeiter, die für die Pflege des Social-Media-Accounts zuständig sind, sollten zudem regelmäßig über aktuelle datenschutzrechtliche Bestimmungen informiert werden. Dabei gilt nicht zuletzt, dass eine strikte Trennung von privatem und geschäftlichem Profil berücksichtigt werden muss. Beim Ausscheiden des entsprechenden Mitarbeiters aus dem Betrieb ist es aber wichtig, dass der Arbeitgeber noch Zugriff auf das geschäftliche Profil besitzt, während der ausgeschiedene Mitarbeiter keinerlei Daten weiterverwenden oder übernehmen kann.

Marktforschung betreiben

Für jedes Unternehmen ist die Marktforschung ein wichtiges Instrument, um seine Dienstleistungen und Waren stetig verbessern zu können. Innerhalb der sozialen Netzwerke besteht so zum Beispiel die Möglichkeit, mit einer speziellen Social-Listening-Software die Kommentare der Community zu beobachten, zu sammeln und auszuwerten. Auf diese Weise kann eine umfassende Analyse erstellt werden, mit deren Hilfe etwa eine gezielte PR-Strategie entwickelt oder auch der Dialog zwischen Betrieb und Verbraucher verbessert werden kann. Beim Social Media Monitoring kann es jedoch zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen, wenn die Kommentare nicht grundsätzlich anonymisiert behandelt werden. Denn sobald die Äußerungen konkret einer bestimmten Person zugeordnet werden können, handelt es sich um sogenannte personenbezogene Daten. Um solche zu verarbeiten, bedarf es sowohl laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) allerdings zunächst der Einwilligung des Betroffenen. Liegt diese nicht vor, können hohe Strafen auf das Unternehmen zukommen.

Auch bei öffentlichen Posts Recht auf Löschung

Das Unternehmen ist aber grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn es für die Marktforschung nur diejenigen Beiträge berücksichtigt, die von den Nutzern als „öffentlich“ markiert wurden. Dadurch kann davon ausgegangen werden, dass sich der Nutzer darüber im Klaren ist, dass alle Leser Zugriff auf seine geteilten Inhalte besitzen. Dennoch müsste in diesen Fällen der Betroffene über die Datenverarbeitung informiert sowie über seine bestehenden Rechte belehrt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Berichtigung oder auch auf Löschung. Um diesen Zeitaufwand sowie etwaige Verstöße gegen den Datenschutz oder bestehende Persönlichkeitsrechte zu vermeiden, ist es ratsam, die Kommentare beim Social Media Monitoring von Anfang an ausschließlich in anonymisierter Form zu betrachten und zu verarbeiten. Das kostenlose Ratgeberportal www.datenschutz.org bietet viele weitere Inhalte rund um den Datenschutz. So erhalten Sie beispielsweise allgemeine Informationen zu datenschutzrechtlichen Aspekten im Marketing.