Datenschutzkonferenz beschließt Orientierungshilfe – Das müssen Sie für das E-Mail-Marketing wissen!
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat den Datenschutz im E-Mail-Marketing neu ausgerichtet. Diese Anforderungen sollten Sie kennen.
Die Anforderungen haben sich geändert und vor allem sind neue Pflichten hinzugekommen. Im November 2018 haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde in einer Orientierungshilfe ihre Vorgaben zur Anwendung der DS-GVO im Direktmarketing veröffentlich. Auch wenn diese Sicht nicht gesetzlich verbindlich ist, müssen Sie diese Vorgaben kennen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich hieran ausrichten. Wenn Sie dies nicht tun wollen, sollten Sie aber dennoch den Standpunkt der Aufsichtsbehörden kennen. Machen Sie nicht den Fehler, diese Orientierungshilfe zu ignorieren!
In unserem Webinar erhalten Sie in 45 Minuten einen kompakten Überblick und eine Bewertung der Vorgaben.
Derra, Meyer & Partner
Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutz-Auditor (TÜV). Er berät seit 2001 mit Schwerpunkt im (Online-)Marketing.