Aktuelles BGH-Urteil: Glücksspiele im Internet endgültig verboten?
In seinem Urteil vom 8. September 2010 hatte der EuGH entschieden, dass das seit 2008 im geltenden Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt sei. Begründet wurde dies mit den intensiven Werbekampagnen der staatlichen Lotterien, welche der Suchtprävention als notwendige Grundlage eines Glücksspielmonopols zuwiderliefen.
Mit diesem Urteil waren zwar private Glücksspielangebote noch nicht zwangsläufig erlaubt, es ließ aber Hoffnung aufkeimen, die entsprechenden Vorschriften würden zügig nach dem Urteil geändert, um vor allem den Glücksspielstaatsvertrag an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs ohne ein staatliches Monopol anzupassen. Es entstand somit nach dem 8. September 2010 eine rechtliche Grauzone, in der jedoch grundsätzlich von der Zulässigkeit von Werbung für Glücksspielveranstalter mit europäischer Lizenz ausgegangen werden konnte, da das Urteil des EuGH die vorläufige Unanwendbarkeit europarechtswidriger Gesetze bedeutet.