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EuGH verurteilt Aldi-Werbung

Der EuGH entschied, dass Preisnachlässe auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müssen, um irreführende Werbung zu verhindern.
30.09.24

- Der EuGH entschied, dass Rabatte auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müssen
- Aldi Süd hatte Preisreduzierungen auf Bio-Bananen und Ananas nicht korrekt berechnet
- Das Düsseldorfer Gericht muss nun unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils entscheiden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Fall Aldi Süd ein Urteil gefällt, das die Rechte der Verbraucher stärkt, berichtet die Frankfurter Allgmemeine Zeitung. Der Discounter hatte für Obst mit Preisnachlässen geworben, dabei jedoch nicht die rechtlichen Vorgaben zur Preisdarstellung beachtet. Laut der Preisangabenverordnung, die seit 2022 in Deutschland gilt, müssen bei Preisermäßigungen stets der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz herangezogen werden. Im konkreten Fall bezog sich die Reduzierung bei den beworbenen Bio-Bananen auf einen höheren Preis, was die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg als irreführend einstufte.

Das Landgericht Düsseldorf, welches den Fall verhandelte, legte die Entscheidung dem EuGH vor, um Klarheit über die EU-weite Auslegung dieser Vorschriften zu erhalten. Der EuGH entschied, dass Ermäßigungen auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren müssen, um Verbraucher vor manipulierten Preisstrategien zu schützen. Damit soll verhindert werden, dass Händler kurz vor einer Werbeaktion die Preise künstlich erhöhen, um anschließend vermeintlich hohe Rabatte zu suggerieren.