Vorsicht bei Olympia-Werbung
- Nutzung olympischer Begriffe und Symbole ist streng geregelt
- Verstöße gegen die Regelungen können teure Abmahnungen nach sich ziehen
- Ein rein zeitlicher Bezug, wie "Olympia-Rabatt", kann zulässig sein
Der Artikel von Harald Czycholl in der Deutsche Handwerks Zeitung beleuchtet die Risiken und rechtlichen Herausforderungen, die Unternehmen beim Werben mit den Olympischen Spielen beachten müssen. Die Nutzung olympischer Begriffe und Symbole wie „Olympia“, „olympisch“ und der Olympischen Ringe ist streng reguliert und ausschließlich dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) vorbehalten. Verstöße können teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen zur Folge haben.
Warnung vor unerlaubten Werbeaktionen
Vor unerlaubten Werbeaktionen, die ohne offizielle Lizenzierung durchgeführt werden, wird im Beitrag gewarnt. Selbst die Nutzung des Hashtags #Paris2024 ist nur offiziellen Sponsoren gestattet. Das Olympia-Schutzgesetz regelt den Schutz dieser Begriffe und Symbole und verbietet deren kommerzielle Nutzung ohne Genehmigung.
Ausnahmen und zulässige Nutzungen
Trotz strenger Regelungen gibt es Ausnahmen. Der Bundesgerichtshof entschied 2016, dass der Begriff „Olympia-Rabatt“ zulässig ist, da er nur einen zeitlichen Bezug herstellt. Andere Fälle, wie die Nutzung „Olympia 2010“ für einen Whirlpool, wurden jedoch als unzulässig eingestuft, da sie eine unlautere Werbung darstellen.
Rechtliche Beratung
Die Beurteilung von Rechtsverletzungen hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Unternehmen wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen, bevor sie olympische Begriffe in ihrer Werbung verwenden. Denn die Wertschätzung der Olympischen Spiele darf nicht beeinträchtigt werden, und unautorisierte Werbeaktionen können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.