- EU beschließt strenge KI-Regulierung
- Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bleibt teilweise erlaubt
- Verordnung gelten für Unternehmen, die innerhalb der EU KI-Anwendungen entwickeln
Die EU-Staaten haben sich auf schärfere Regeln für künstliche Intelligenz (KI) geeinigt und damit das weltweit erste Gesetz dieser Art verabschiedet, berichtet Golem. Die neuen Vorschriften treten in 20 Tagen in Kraft und gelten zwei Jahre nach Inkrafttreten für alle Unternehmen, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Ziel des Gesetzes ist es, KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich zu gestalten.
Besonders risikoreiche KI-Anwendungen, wie solche in kritischen Infrastrukturen, dem Bildungs- und Gesundheitswesen, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen. Anwendungen, die ein hohes Risiko bergen, werden verboten. Dazu zählen auch das Social-Scoring, bekannt aus China, sowie die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen.
Die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wird grundsätzlich verboten, doch Ausnahmen für Polizei und Sicherheitsbehörden bleiben bestehen. Bundesdigitalminister Volker Wissing betonte die Notwendigkeit kontinuierlicher Anpassungen der Regelungen, da sich die Technologie schnell weiterentwickelt. Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen. Privatpersonen können Verstöße melden, woraufhin nationale Behörden Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.