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So schädigt der Direktvertrieb die Marke Telekom

Um Kunden von einem Glasfaseranschluss zu überzeugen, setzt die Telekom auf Dienstleister. Diese halten sich wohl nicht immer an alle Vorgaben.
11.01.24

Die WAZ berichtet über Mitarbeiter der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH, die im Auftrag der Telekom in Duisburg tätig sind, um über den Glasfaserausbau zu informieren und Vertragsabschlüsse anzubieten.


Diese Haustürgeschäfte haben in der Vergangenheit für Unmut gesorgt, insbesondere wegen aufdringlichen Verhaltens und des Drängens auf Vertragsunterschriften mit irreführenden Informationen.


Oft wurden sie mit aggressiven und irreführenden Verkaufstaktiken in Verbindung gebracht. Mehrere Berichte und Erfahrungen von Verbrauchern deuten darauf hin, dass die Ranger-Mitarbeiter unter dem Vorwand, als Telekom-Techniker oder Mitarbeiter von Stadtwerken aufzutreten, versucht haben, Verträge abzuschließen. In einigen Fällen wurden potenzielle Kunden unter falschen Vorgaben wie der Behauptung, dass der bestehende Internetanschluss andernfalls abgeschaltet würde oder hohe Kosten für einen Glasfaseranschluss anfallen würden, zu einer Vertragsunterschrift gedrängt.


Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich zu diesen Praktiken geäußert und darauf hingewiesen, dass solche Methoden illegal sein können und hat bereits Unternehmen wegen dieser Praxis abgemahnt. Es wird empfohlen, bei solchen Haustürbesuchen vorsichtig zu sein und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. 


Die Telekom betont, dass diese Direktvermarkter klaren Richtlinien und Qualitätsvorgaben folgen, spezielle Trainings absolvieren und bei ihren Tätigkeiten eindeutig als Telekom-Mitarbeiter erkennbar sind. Sie tragen Kleidung mit Telekom-Logo und führen einen Ausweis mit Lichtbild und QR-Code zur Überprüfung ihrer Autorisierung mit sich.


Bei Vertragsabschlüssen erhalten Kunden eine Bestätigung per E-Mail und einen Anruf zur Qualitätssicherung. Erst nach Bestätigung im Telefonat wird der Auftrag an die Telekom übermittelt. Verbraucher haben zudem ein 14-tägiges Widerrufsrecht.