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BGH-Urteil - Keine Internet-Werbung mehr für Kinder

Kinder dürfen nicht zum Kauf von Spielezubehör in Internetspielen animiert werden. Schutz des Kindes verlange eine gewisse Zurückhaltung.
18.07.13

Der Bundesgerichtshof hat heute, Mittwoch 17.07.2013, im Fall mit dem Aktenzeichen “I ZR 34/12″ ein Urteil gefällt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hatte die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zum Fantasyrollenspiel “Runes of Magic” verklagt, wie die Deutsche Presse-Agentur heute berichtete...