Onlinerecht - Website-Impressum muss E-Mail-Adresse enthalten
Volke 2.0 hat auf ein aktuelles Urteil zur Impressumspflicht auf Websites hingewiesen. Demnach können weder Telefax- noch Telefonnummer noch ein Kontaktformular die Angabe der E-Mail-Adresse ersetzen. Und (zu viele) Mails von Kunden sind auch kein Grund.
Laut Urteil meint die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG bestehende Pflicht zur Angabe der "Adresse der elektronischen Post" die Angabe der E-Mail-Anschrift...