Arbeitsrecht: Bei Fälschung entlassen!
Frage: Frau Zange, was kann ein Unternehmen machen, wenn sich ein Mitarbeiter mit gefälschten Zeugnissen beworben hat und das erst auffällt, nachdem er schon eingestellt ist?
Julia Zange: Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten und damit den Mitarbeiter sofort entlassen.