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Kann der Arbeitgeber das Arbeiten an Weihnachten verlangen?

An Weihnachten will jeder Arbeitnehmer frei haben und bei der Familie sein. Das passt nicht immer zu den betrieblichen Erfordernissen.
22.12.12 | Interessanter Artikel bei haufe.de

Ob der Arbeitgeber das Arbeiten an den Feiertagen anweisen darf, erläutert Dr. Leif H. Hansen, Rechtsanwalt bei Hogan Lovells.

Haufe-Online: Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber Mitarbeiter dazu verpflichten, an den Weihnachtsfeiertagen zu arbeiten?

Dr. Leif H. Hansen: Bei der Beantwortung dieser Frage muss zwischen den gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) und den arbeitsvertraglichen Bedingungen inklusive möglicherweise anwendbarer Tarifverträge unterschieden werden.

Nach § 9 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24:00 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht können Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsarbeit aber unter gewissen Voraussetzungen bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden. Darüber hinaus enthält § 10 ArbZG umfangreiche Ausnahmetatbestände zum Grundsatz der Sonn- und Feiertagsruhe. Neben der Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Not- und Rettungsdiensten sowie in Krankenhäusern betreffen diese z.B. auch Gaststätten, Theater und Kinos. Darüber hinaus enthalten die §§ 10 bis 13 ArbZG aber auch für "ganz normale Betriebe" umfangreiche Ausnahmeregelungen. Insbesondere können die Aufsichtsbehörden auf Antrag des Arbeitgebers Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 13 Abs. 3 bis 5 ArbZG zulassen.