Interview mit Thomas Schwenke. Unternehmen sollten am Double Opt-In festhalten
Unternehmen sollten aber die Newsletter-Registrierung dokumentieren und archivieren. dann sei die Bestätigungs-E-Mail kein Spam.
acquisa: Das OLG München hat geurteilt, dass die Bestätigungs-E-Mail im Double Opt-In als Spam zu werten ist, wenn der Empfänger zuvor nicht ausdrücklich seine Einwilligung gegeben hat. Ist das Double Opt-In damit tot? Oder bleibt alles beim Alten? ...