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Interview mit Thomas Schwenke. Unternehmen sollten am Double Opt-In festhalten

Das Urteil des OLG München zum Double Opt-In stellt das Verfahren nicht grundsätzlich in Frage, sagt der Rechtsanwalt Thomas Schwenke...
10.12.12

Unternehmen sollten aber die Newsletter-Registrierung dokumentieren und archivieren. dann sei die Bestätigungs-E-Mail kein Spam.

acquisa: Das OLG München hat geurteilt, dass die Bestätigungs-E-Mail im Double Opt-In als Spam zu werten ist, wenn der Empfänger zuvor nicht ausdrücklich seine Einwilligung gegeben hat. Ist das Double Opt-In damit tot? Oder bleibt alles beim Alten? ...