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OLG München - Auch die Bestätigung eines Double opt-in Verfahrens kann bereits Spam sein!

Die Behauptung, man habe sich für einen Newsletter angemeldet reicht nicht aus, um eine Email mit einem Bestätigungs-Link zuversenden.
20.11.12 | Interessanter Artikel bei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

Das OLG München hat entschieden, dass eine E-Mail, die im Wege des so genannten “Double opt-in”-Verfahrens zu der Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, bereits als unerlaubte Werbung zu qualifizieren ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt...