OLG München - Auch die Bestätigung eines Double opt-in Verfahrens kann bereits Spam sein!
Das OLG München hat entschieden, dass eine E-Mail, die im Wege des so genannten “Double opt-in”-Verfahrens zu der Bestätigung einer Newsletter-Bestellung auffordert, bereits als unerlaubte Werbung zu qualifizieren ist, wenn keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt...