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Urteil zur Werbung mit Kundenbewertungen

Die Wiedergabe von Kundenmeinungen soll das Vertrauen der Besucher in den Shop stärken. Allerdings gibt es dabei einige Grundsätze zu beachten!
28.09.12

Der Einsatz von Kundenbewertungen ist ein effizientes und beliebtes Marketingmittel vieler Shopbetreiber. Die Wiedergabe von Kundenmeinungen soll das Vertrauen der Besucher in den Shop stärken. Allerdings gibt es beim Sammeln und bei der Werbung mit Bewertungen einige Grundsätze zu beachten, wie das LG Duisburg festgestellt hat.

Lesen Sie mehr dazu.

Das LG Duisburg (U. v. 21.3.2012, 25 O 54/11) hatte sich mit der Zulässigkeit der Werbung mit einer Note aus einem Bewertungssystem zu beschäftigen.

Der Online-Shop verwendete ein System eines Drittanbieters, welches vorsah, dass positive Bewertungen sofort frei geschaltet wurden. Neutrale und negative Bewertungen wurden jedoch zunächst geblockt und einer Prüfung unterzogen.

Meldete sich der Verbraucher im Rahmen dieses Prüfungsverfahrens nicht zurück, wurden diese Bewertungen niemals veröffentlicht. Auf der Seite, auf der die Bewertungen erklärt wurden, fand sich kein Hinweis darauf, dass nicht alle negativen Bewertungen in die Berechnung der Note mit eingeflossen waren...