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Ende der BDSG-Übergangsfrist zum 31. August

Was bedeutet das für Ihr E-Mail-Marketing? Alles bleibt, wie es ist. E-Mail-Marketing war schon immer Permission-Marketing...
27.08.12

Die Welt soll, zumindest nach dem Kalender der Maya, erst am 21.12.2012 untergehen. Zumindest für die Welt des E-Mail-Marketing geht es jetzt aber offenbar doch schneller. Nach Ansicht zahlreicher selbsternannter Experten, die sich in den letzten Wochen in einer wahren Flut an Veröffentlichungen zum Ende der Übergangsfrist der BDSG-Novelle aus dem Jahre 2009 zu Wort gemeldet haben, drohen dramatische Auswirkungen auch auf das E-Mail-Marketing. Das ist aber schlicht und ergreifend Blödsinn, Nonsens und Panikmache.

Faktencheck: Was hat sich 2009 im Bundesdatenschutzgesetz geändert?

Im Jahre 2009 wurde, nach diversen großen „Datenschutzskandalen“, das Bundesdatenschutzgesetz reformiert. Es sollte dabei verhindert werden, dass Daten unkontrolliert und auf intransparenten Wegen von einem Unternehmen zum nächsten wandern. Um dies zu erreichen, wurde das sogenannte Listenprivileg eingeschränkt. Das Listenprivileg erlaubt es, kurz gesagt, dass Unternehmen bestimmte Daten ohne Einwilligung des Betroffenen (so nennt man den Adressaten datenschutzrechtlich) für postalische Werbung genutzt und auch weitergegeben werden können...