LG München - Einwilligung in E-Mail Werbung erlischt durch Zeitablauf
Nach dem Vortrag der Beklagten wurde eine Einwilligung im Mai 2008 erteilt. Am 16.12.2009 fand dann die erste werbliche Ansprache statt. Das LG München I (8.4.2010 – 17 HK O 138/10) urteilte, dass eine vor 1,5 Jahren erteilte Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung keine Aktualität mehr hat und erloschen ist...