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LG München - Einwilligung in E-Mail Werbung erlischt durch Zeitablauf

Nach der Entscheidung steht fest, dass der erste werbliche E-Mail-Kontakt nicht 1,5 Jahre nach erteilter Einwilligung auf sich warten lassen darf.
24.08.12

Nach dem Vortrag der Beklagten wurde eine Einwilligung im Mai 2008 erteilt. Am 16.12.2009 fand dann die erste werbliche Ansprache statt. Das LG München I (8.4.2010 – 17 HK O 138/10) urteilte, dass eine vor 1,5 Jahren erteilte Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung keine Aktualität mehr hat und erloschen ist...