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Professoren arbeiten nicht im Callcenter

Geklagt hatten drei Postbeamte, die, weil es für sie in der durchrationalisierten neuen Telekom-Welt keine andere Beschäftigung mehr gab.
08.03.12 | Interessanter Artikel bei Stuttgarter Zeitung

Das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen entschieden, dass jeder deutsche Professor deutlich mehr als 4000 Euro im Monat verdienen muss. So wolle es das Grundgesetz. Denn jeder Beamte habe Anspruch auf Gleichbehandlung und "amtsangemessene Alimentation". Der Gesetzgeber hatte vergeblich argumentiert, nur durch eine Differenzierung der Professorengehälter könne man noch im internationalen Wettbewerb um Spitzenkräfte bestehen. Und er wollte so auch die für die Republik nicht ganz ­unwichtige flächendeckende Ausbildung Hochqualifizierter sicherstellen.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht über beamtete Servicedienstleister der Telekom geurteilt – und zwar genau entgegengesetzt. Den einst bei der Bundespost beschäftigten Beamten durfte 2004 bei der Privatisierung der Post ein Teil ihres Einkommens weggenommen werden. Es geht um einen überschaubaren Betrag, um die Streichung, bei den Telekom-Mitarbeitern nur um die Kürzung des Weihnachtsgeldes. Anderen, die keine Beamte sind, ist seitdem mehr weggenommen worden.

Geklagt hatten drei Postbeamte, die, weil es für sie in der durchrationalisierten neuen Telekom-Welt keine andere Beschäftigung mehr gab, in die konzerneigene Personalserviceagentur Vivento abgeschoben worden waren. Die Mitarbeiter dort arbeiten faktisch so ähnlich wie Leiharbeiter in der freien Wirtschaft. Man könnte auch sagen, dass sie, gemessen an den  traditionellen Beamtenstandards, gemobbt worden sind. Sehr viele von ihnen arbeiten in Callcentern, viele durften auch als Berater Hartz-IV-Empfänger quälen.