print logo

Die neue EU-Datenschutzverordnung und ihre Auswirkungen auf das E-Mail-Marketing

Das neue Datenschutzrecht der EU ist wie erwartet um einiges strenger als die alte Richtlinie. Bußgelder bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes!
08.02.12

Mit großem Aufsehen wurde vergangene Woche die Präsentation des Entwurfes für die neue EU-Datenschutzverordnung begleitet, so wie bereits schon im Vorfeld bekannt gewordene Details in allen europäischen Mitgliedstaaten hitzig diskutiert wurden. Die neue Datenschutzverordnung wird die Datenschutz-Richtlinie von 1995 ersetzen, nach welcher sich bislang alle nationalen europäischen Gesetze zum Datenschutz richten (so auch das deutsche BDSG). Um einen einheitlichen Datenschutz in Europa zu erreichen und damit das europäische Datenschutzrecht an die Realitäten des digitalen Datenflusses anzupassen, entschied sich die Kommission für umfassende Regelungen in Form einer EU-Verordnung. Dies hat zur Folge, dass die Mitgliedstaaten die Vorgaben nicht erst – wie bei einer Richtlinie – per nationalem Gesetz umsetzen müssen, was regelmäßig zu starken Schwankung in inhaltlicher und zeitlicher Umsetzung in den einzelnen Nationalstaaten führt. Eine EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.