EuGH erklärt „Safe Harbor“-Abkommen für ungültig – Konsequenzen für das E-Mail Marketing deutscher Unternehmen
Der europäische Gerichtshof hat das Abkommen, das den Austausch von Daten zwischen den USA und der EU regelt, für ungültig erklärt. Daten, die an Dienstleister in den USA übergeben und durch diese verarbeitet werden, sind damit nach europäischem Recht nicht ausreichend geschützt.
Unternehmen in den USA können Datenschutz nicht gewährleisten
Die Regelung galt seit dem Jahr 2000. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten durch Unternehmen in den USA wie Facebook oder auch Mailchimp verarbeitet werden dürfen. Bisher galt, dass diese Unternehmen lediglich zusichern müssen, die Daten ihrer Nutzer in Europa angemessen zu schützen. Die EU-Kommission hat nun aber festgestellt, dass die Vereinbarung nur für die betreffenden Unternehmen gilt und nicht für die Behörden der USA. Das heißt, die derzeitige Regelung erlaubt den US-amerikanischen Behörden, auf die Daten zuzugreifen und sie zu verarbeiten. Dies kann aus Datenschutzgründen und Sicherheitsgründen nicht gerechtfertigt werden. Nach dem Recht der EU verletzt die generelle Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, die über das absolut Notwendige hinausgeht, das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens.
Gefahren für Newsletter-Absender
Das Abkommen über den Datentausch zwischen EU und USA ist also ungültig. Das bedeutet, dass auch Daten, die an E-Mail Marketing-Dienstleister in den USA übergeben werden, nicht ausreichend geschützt werden. Im Zweifelsfall macht man sich als Absender strafbar, wenn man die Daten der Empfänger unter unzureichenden Datenschutzbedingungen weitergibt. Außerdem büßt man gegebenenfalls das Vertrauen der Empfänger ein.
Alternative: E-Mail Marketing nach EU-Recht
Um in der EU E-Mail Marketing zu betreiben, muss man also einen Dienstleister nutzen, der die entsprechenden Datenschutzbestimmungen einhält. Nur so können die sichere Aufbewahrung der Daten und der rechtssichere Versand gewährleistet werden. Dabei sollte man die folgenden Punkte beachten:
Konzeption nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Server mit Standort Deutschland
verschlüsselte Datenübertragung (am besten 256-Bit SSL)
Die E-Mail Marketing Software von Newsletter2Go erfüllt diese Vorgaben selbstverständlich. Der Datenschutz geht sogar über diese Minimalanforderungen hinaus. Als „Dienstleister mit geprüftem Datenschutz-Management“ wurde Newsletter2Go vor kurzem vom TÜV Rheinland zertifiziert. Diese Zertifizierung basiert neben dem BDSG auf dem Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG) und internationalen Sicherheitsnormen wie den Richtlinien des Standards ISO IEC 27001.
Newsletter2Go bietet Absendern aus der Europäischen Union hundertprozentige Datensicherheit und Rechtssicherheit. Falls Sie derzeit eine E-Mail Marketing Software aus den USA nutzen, empfiehlt sich spätestens jetzt dringend ein Umstieg.
Unternehmen in den USA können Datenschutz nicht gewährleisten
Die Regelung galt seit dem Jahr 2000. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten durch Unternehmen in den USA wie Facebook oder auch Mailchimp verarbeitet werden dürfen. Bisher galt, dass diese Unternehmen lediglich zusichern müssen, die Daten ihrer Nutzer in Europa angemessen zu schützen. Die EU-Kommission hat nun aber festgestellt, dass die Vereinbarung nur für die betreffenden Unternehmen gilt und nicht für die Behörden der USA. Das heißt, die derzeitige Regelung erlaubt den US-amerikanischen Behörden, auf die Daten zuzugreifen und sie zu verarbeiten. Dies kann aus Datenschutzgründen und Sicherheitsgründen nicht gerechtfertigt werden. Nach dem Recht der EU verletzt die generelle Speicherung aller personenbezogenen Daten sämtlicher Personen, die über das absolut Notwendige hinausgeht, das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens.
Gefahren für Newsletter-Absender
Das Abkommen über den Datentausch zwischen EU und USA ist also ungültig. Das bedeutet, dass auch Daten, die an E-Mail Marketing-Dienstleister in den USA übergeben werden, nicht ausreichend geschützt werden. Im Zweifelsfall macht man sich als Absender strafbar, wenn man die Daten der Empfänger unter unzureichenden Datenschutzbedingungen weitergibt. Außerdem büßt man gegebenenfalls das Vertrauen der Empfänger ein.
Alternative: E-Mail Marketing nach EU-Recht
Um in der EU E-Mail Marketing zu betreiben, muss man also einen Dienstleister nutzen, der die entsprechenden Datenschutzbestimmungen einhält. Nur so können die sichere Aufbewahrung der Daten und der rechtssichere Versand gewährleistet werden. Dabei sollte man die folgenden Punkte beachten:
Konzeption nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Server mit Standort Deutschland
verschlüsselte Datenübertragung (am besten 256-Bit SSL)
Die E-Mail Marketing Software von Newsletter2Go erfüllt diese Vorgaben selbstverständlich. Der Datenschutz geht sogar über diese Minimalanforderungen hinaus. Als „Dienstleister mit geprüftem Datenschutz-Management“ wurde Newsletter2Go vor kurzem vom TÜV Rheinland zertifiziert. Diese Zertifizierung basiert neben dem BDSG auf dem Telemediengesetz (TMG), Telekommunikationsgesetz (TKG) und internationalen Sicherheitsnormen wie den Richtlinien des Standards ISO IEC 27001.
Newsletter2Go bietet Absendern aus der Europäischen Union hundertprozentige Datensicherheit und Rechtssicherheit. Falls Sie derzeit eine E-Mail Marketing Software aus den USA nutzen, empfiehlt sich spätestens jetzt dringend ein Umstieg.