Die .sucks-Domain – Registrierung sinnvoll?
Für die nicht englischsprachigen Leser muss am Anfang eine kurze Übersetzung erfolgen: „This sucks" heißt – sehr entschärft – so viel wie „Das ist scheiße". Wird also .sucks an den Namen einer Marke, eines Produkts oder einer Person gehängt, ergibt sich eine Beleidigung.
Erstaunlich, aber wahr: Die Domainendung .sucks gibt es seit dem 30.03.2015. Das kanadische Unternehmen, das die Genehmigung der Top Level Domain beantragt hat, hat damit aber natürlich nur Gutes im Sinn. So soll .sucks nach einer offiziellen Erklärung „Verbrauchern eine Stimme geben und es Unternehmen ermöglichen, den Wert in der Kritik zu sehen. Jede .sucks-Domain hat das Potenzial, ein wesentlicher Bestandteil des Kunden-Management-Programms einer Organisation zu werden."
Interessant ist das dahinter stehende Preismodell: Wer als Privatperson eine .sucks-Domain registrieren will, um sie – natürlich – als Forum im Sinne des Verbraucherschutzes zu führen und die Welt dadurch ein Stück besser zu machen, kann sich diesen Traum ab September 2015 für 10,00 Dollar erfüllen.
Vorher aber, nämlich ab dem 30.03.2015, bekommen Unternehmen die Chance, ihre Marken- und Produktnamen vor der Erstellung von Domains zu schützen, indem sie sie selbst registrieren und damit für die hehren Ziele des Verbraucherschutzes blockieren. Das kostet in der Frühregistrierungsphase mindestens 299,00 Dollar. In der Premium-Variante werden bis zu 2.499,00 Dollar verlangt, wohlgemerkt nicht einmalig, sondern pro Jahr.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. An der Furcht vor .sucks-Websites dürfte jedenfalls – so steht es wertfrei festzustellen – ganz gut verdient werden können.
Ganz anders ist die Frage zu beurteilen, ob solch eine Stimme des Verbrauchers nicht gänzlich als Beleidigung oder Schmähkritik von den betroffenen Unternehmen unterbunden werden kann. Hier zeigen sich die deutschen Gerichte aber sehr zurückhaltend, wird doch die Meinungsfreiheit – zu Recht – sehr hoch gehalten.
Ein Unternehmen, das sich mit seinen Waren und Dienstleistungen in die Öffentlichkeit begibt muss sich demnach ein dickes Fell zulegen und einiges hinnehmen, bevor tatsächlich Ansprüche herzuleiten sind. Die bloße Registrierung der Domain oder auch die Nutzung als Forum o.ä. als solche dürften hier noch nicht ausreichen.
Daher sollte sich das eine oder andere Unternehmen – Geschäftsmodell hin oder her – evtl. doch die Registrierung einer solchen Domain überlegen, um es auf solche Fragen gar nicht erst ankommen zu lassen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Erstaunlich, aber wahr: Die Domainendung .sucks gibt es seit dem 30.03.2015. Das kanadische Unternehmen, das die Genehmigung der Top Level Domain beantragt hat, hat damit aber natürlich nur Gutes im Sinn. So soll .sucks nach einer offiziellen Erklärung „Verbrauchern eine Stimme geben und es Unternehmen ermöglichen, den Wert in der Kritik zu sehen. Jede .sucks-Domain hat das Potenzial, ein wesentlicher Bestandteil des Kunden-Management-Programms einer Organisation zu werden."
Interessant ist das dahinter stehende Preismodell: Wer als Privatperson eine .sucks-Domain registrieren will, um sie – natürlich – als Forum im Sinne des Verbraucherschutzes zu führen und die Welt dadurch ein Stück besser zu machen, kann sich diesen Traum ab September 2015 für 10,00 Dollar erfüllen.
Vorher aber, nämlich ab dem 30.03.2015, bekommen Unternehmen die Chance, ihre Marken- und Produktnamen vor der Erstellung von Domains zu schützen, indem sie sie selbst registrieren und damit für die hehren Ziele des Verbraucherschutzes blockieren. Das kostet in der Frühregistrierungsphase mindestens 299,00 Dollar. In der Premium-Variante werden bis zu 2.499,00 Dollar verlangt, wohlgemerkt nicht einmalig, sondern pro Jahr.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. An der Furcht vor .sucks-Websites dürfte jedenfalls – so steht es wertfrei festzustellen – ganz gut verdient werden können.
Ganz anders ist die Frage zu beurteilen, ob solch eine Stimme des Verbrauchers nicht gänzlich als Beleidigung oder Schmähkritik von den betroffenen Unternehmen unterbunden werden kann. Hier zeigen sich die deutschen Gerichte aber sehr zurückhaltend, wird doch die Meinungsfreiheit – zu Recht – sehr hoch gehalten.
Ein Unternehmen, das sich mit seinen Waren und Dienstleistungen in die Öffentlichkeit begibt muss sich demnach ein dickes Fell zulegen und einiges hinnehmen, bevor tatsächlich Ansprüche herzuleiten sind. Die bloße Registrierung der Domain oder auch die Nutzung als Forum o.ä. als solche dürften hier noch nicht ausreichen.
Daher sollte sich das eine oder andere Unternehmen – Geschäftsmodell hin oder her – evtl. doch die Registrierung einer solchen Domain überlegen, um es auf solche Fragen gar nicht erst ankommen zu lassen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht