Blinke-Bäumchen im Büro – Elektrogeräte müssen geprüft sein


Jeder mit Gewerbeschein muss prüfen lassen
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ob Ein-Personenbüro oder Unternehmen mit 200 Mitarbeitern die Vorschrift nach DGUV-V3 gilt für alle, die einen Gewerbeschein haben. „Ich stelle immer wieder fest, dass sogar bei Firmen mit hunderten von Mitarbeitern, die Vorschrift nicht bekannt scheint“, wundert sich Thomas Erdely unser Prüfer für elektrische Geräte aus Ettlingen. „Da sind ungeprüfte Geräte täglich in Gebrauch, in bedenklichem Zustand.“ Bei ortsveränderlichen Geräten im Büro gilt ein Prüfintervall von zwei Jahren. Auf Baustellen sind es je nachdem drei Monate. Bei einem Caterer beispielsweise sechs Monate.
Wenn die Steckleiste schmurgelt
Klar, stellen wir uns vor, wir veranstalten eine Weihnachtsfeier im Büro und das Metallgehäuse der Großkaffeemaschine steht unter Strom. Oder die überlastete Steckerleiste schmurgelt, weil auch noch das Waffeleisen dran ist. Zum Glück werde in der Gastronomie öfter geprüft. Da ermahnt schon mal das Gewerbeaufsichtsamt einen Betrieb, weil stark beanspruchte Elektrogeräte keinen Aufkleber nach DGUV-V3 haben, so Elektroprüfer Erdely weiter. Aber wer prüft in Büros? Das muss die Geschäftsführung veranlassen. Kommen bei einem Schmorbrand durch schadhafte Elektrogeräte Mitarbeiter zu Schaden, können die Konsequenzen für den Arbeitgeber bis hin zur Gefängnisstrafe reichen. Im Mindesten bis zur Ordnungswidrigkeit.
Prüffrist für Büros zwei Jahre
Rund zwei von hundert Geräten sind laut DGUV in der Regel schadhaft - bei regelmäßig geprüften Firmen. Diese Zahl kommt schnell zusammen, wenn vom Drucker über Router bis zur Kaffeemaschine alles addiert wird und dann noch Blinke-Bäumchen und Waffeleisen für die Weihnachtsfeier dazu kommen.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so DGUV-V3 Thomas Erdely, „das Sprichwort bleibt aktuell. Mehr Infos zum Thema DGUV-V3 Vorschrift und Arbeitssicherheit bei elektrischen Anlagen: [url=https://www.bgv-a3-bw.de/][/url]