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Blinke-Bäumchen im Büro – Elektrogeräte müssen geprüft sein

Falls bald der Blinke-Baum im Advent den Schreibtisch verschönert. Er sollte geprüft sein. Haben alle Geräte ein DGVU Siegel?
included imageincluded imageEin rundes grünes Prüfsiegelchen sollte am Bäumchen oder seiner Kabelverbindung kleben. Laut der als DGUV-V3 Vorschrift bezeichneten Prüfung, müssen elektrische Geräte, Anlagen, Maschinen und Werkzeuge, regelmäßig geprüft werden. Der DGUV ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften und ihrer Versicherungen in Deutschland. Er legt die Richtlinien fest, mit deren Hilfe die Unternehmen ihre Arbeitnehmer in sicherer Umgebung mit sicheren Geräten beschäftigen- zu diesen Richtlinine zählt die DGUV-V3 und das DGUV Prüfsiegel.

Jeder mit Gewerbeschein muss prüfen lassen

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Ob Ein-Personenbüro oder Unternehmen mit 200 Mitarbeitern die Vorschrift nach DGUV-V3 gilt für alle, die einen Gewerbeschein haben. „Ich stelle immer wieder fest, dass sogar bei Firmen mit hunderten von Mitarbeitern, die Vorschrift nicht bekannt scheint“, wundert sich Thomas Erdely unser Prüfer für elektrische Geräte aus Ettlingen. „Da sind ungeprüfte Geräte täglich in Gebrauch, in bedenklichem Zustand.“ Bei ortsveränderlichen Geräten im Büro gilt ein Prüfintervall von zwei Jahren. Auf Baustellen sind es je nachdem drei Monate. Bei einem Caterer beispielsweise sechs Monate.

Wenn die Steckleiste schmurgelt

Klar, stellen wir uns vor, wir veranstalten eine Weihnachtsfeier im Büro und das Metallgehäuse der Großkaffeemaschine steht unter Strom. Oder die überlastete Steckerleiste schmurgelt, weil auch noch das Waffeleisen dran ist. Zum Glück werde in der Gastronomie öfter geprüft. Da ermahnt schon mal das Gewerbeaufsichtsamt einen Betrieb, weil stark beanspruchte Elektrogeräte keinen Aufkleber nach DGUV-V3 haben, so Elektroprüfer Erdely weiter. Aber wer prüft in Büros? Das muss die Geschäftsführung veranlassen. Kommen bei einem Schmorbrand durch schadhafte Elektrogeräte Mitarbeiter zu Schaden, können die Konsequenzen für den Arbeitgeber bis hin zur Gefängnisstrafe reichen. Im Mindesten bis zur Ordnungswidrigkeit.

Prüffrist für Büros zwei Jahre

Rund zwei von hundert Geräten sind laut DGUV in der Regel schadhaft - bei regelmäßig geprüften Firmen. Diese Zahl kommt schnell zusammen, wenn vom Drucker über Router bis zur Kaffeemaschine alles addiert wird und dann noch Blinke-Bäumchen und Waffeleisen für die Weihnachtsfeier dazu kommen.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so DGUV-V3 Thomas Erdely, „das Sprichwort bleibt aktuell. Mehr Infos zum Thema DGUV-V3 Vorschrift und Arbeitssicherheit bei elektrischen Anlagen: [url=https://www.bgv-a3-bw.de/][/url]