Mehrwertsteuer-Senkung mit easyJOB ganz einfach
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes wurde eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze in Deutschland beschlossen. Das bedeutet, dass auch in der Agentursoftware schnell Anpassungen erfolgen müssen. easyJOB bietet Ihnen komfortable Funktionen – z.B. globale Änderungen mit einem Klick – mit denen sich die Änderungen zügig umsetzen lassen.
Die Bundesregierung hatte am 03.06.2020 verkündet, den Regelsteuersatz von derzeit 19% auf 16% herabzusetzen, und den ermäßigten Steuersatz von 7% auf 5%. Die Senkung gilt nur für den Zeitraum vom 1. Juli - 31. Dezember 2020. Der Beschluss bedarf noch der Umsetzung in das Umsatzsteuergesetz, aber Sie müssen schon jetzt die Vorbereitungen treffen.
Viele Fragen sind noch offen
Die Umsetzung der temporären Änderungen wird in der Praxis wahrscheinlich zu vielen Abgrenzungsfragen, Anpassungsschwierigkeiten und Auslegungsproblemen führen. Folgende Fragestellungen müssen geklärt werden:
- Wann gelten ausgeführte Leistungen als erbracht?
- Wie sind Dauerleistungen/monatliche Leistungen und Retainer abzurechnen?
- Wie gehen Sie mit Teilleistungen und Vorauszahlungen um?
- Und last but not least: Wie soll mit falsch ausgestellten Eingangsrechnungen verfahren werden?
So unterstützt Sie easyJOB
In easyJOB lassen sich bis zu 40 MwSt.-Sätze gleichzeitig verwalten, so können Sie parallel unterschiedliche Mwst-Sätze anwenden. Die MwSt. wird an den Kunden und Lieferanten hinterlegt und generiert die Vorschlagswerte für alle Projekte, die man aber jederzeit anpassen kann. Über die "globale Änderung" ändern Sie ganz einfach bei Bedarf mit einem Klick den MwSt.-Satz bei Ihren Kunden und Lieferanten.
Auch Anpassungen in den Projekten sind schnell umgesetzt. Im Jobcenter, der zentralen Ansicht Ihrer Projekte, kann global bei allen markieren Jobs die MwSt. schnell geändert werden. Natürlich können Sie auch auf jeder einzelnen Leistung die MwSt.-Sätze individuell festlegen.
Die Kontrolle der MwSt.-Sätze ist jetzt bei der Erfassung der Eingangsrechnung besonders wichtig, legen Sie Ihr Augenmerk auf den Zeitraum der Leistungserbringung.
Bei der Erstellung der Ausgangsrechnung bietet easyJOB die Möglichkeit, jederzeit manuell die MwSt. zu ändern, oder auch eine globale Änderung zum Beispiel über mehrere Zeilen hinweg vorzunehmen. In der Regel wird auf Rechnungen nur ein MwSt.-Satz ausgewiesen. Im Zusammenhang mit der zeitlich begrenzten Änderung der MwSt.-Sätze und dem Bezug zum Leistungsdatum könnte es aber notwendig werden, dass mehr als ein Steuersatz in der Rechnung ausgewiesen werden muss. Das ist für easyJOB kein Problem.
Mit der Fakturierung sind die abgerechneten Leistungen und Steuersätze dann fixiert und damit GoBD-konform.
Hier unsere Tipps, wie Sie am besten vorgehen können
- Starten Sie schon jetzt mit den Vorbereitungen
Informieren Sie sich über die genauen gesetzlichen Vorgaben. Stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater ab und informieren Sie Ihre Mitarbeiter. - Anpassung in Ihrer Agentursoftware
Bereiten Sie die Umstellung vor, wie z.B. Anlage der neuen MwSt.-Sätze, Anpassung der Stammdaten, Änderung der Rechnungslayouts. - FiBu-Schnittstelle prüfen
Beim Einsatz einer FiBu-Schnittstelle sollten Sie die Kontenstruktur und Buchungslogiken überprüfen, damit die Sachkonten mit den dann gültigen MwSt.-Sätzen bebucht werden können.
Auch wenn das ganze Prozedere auf den ersten Blick sehr aufwändig erscheint und die Zeit drängt. Mit unserer leistungsfähigen Agentursoftware easyJOB sind Sie auch für diese Umstellung perfekt ausgestattet.
Wenn Sie an weiteren Neuigkeiten rund um easyJOB interessiert sind, besuchen Sie uns doch auf unserer Website oder schauen Sie in unseren Blog.