Trotz Portoerhöhung bei der Deutschen Post sparen
Briefe mit der Deutschen Post verschicken wird ab Juli 2019 deutlich teurer, ein Standardbrief soll dann 80 statt 70 Cent kosten. Die neuen Portopreise sollen vorerst bis Ende 2021 gelten. Wie Verbraucher dennoch sparen können, verrät Sabine Fischer-Volk, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Werbepost von Unternehmen enthält häufig Antwortpostkarten oder -briefe, zum Beispiel für die Teilnahme an Gewinnspielen oder Schreiben zur Datenaktualisierung. Müssen Verbraucher ihre Antwort frankieren? „Nein, wenn auf der Postkarte bzw. dem Umschlag steht: ‚Antwort‘ und ‚Bitte freimachen‘, müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten“, erklärt die Expertin. „Zwar ist es schwierig nachzuvollziehen, jedoch bedeutet ‚Bitte freimachen‘ tatsächlich, dass es hier eben nicht zwingend notwendig ist, eine Marke aufzukleben.“ Manchmal steht auf Werbeantworten auch „Entgelt zahlt Empfänger“, hier ist klar, dass das Unternehmen für die Portokosten aufkommt.
Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfreie Rücksendung sehr streng. So müssen auf dem Umschlag über dem Adressfeld zwingend die Aufdrucke „Deutsche Post“ inklusive Posthorn sowie „Antwort“ oder „Werbeantwort“ stehen. Zusätzlich ist ein Vermerk wie „Bitte ausreichend freimachen“ oder „Freimachen, falls Marke zur Hand“ nötig. Sind die Voraussetzungen erfüllt, trägt der auf der Antwort aufgedruckte Empfänger das Porto, wenn sich Adressaten daran nicht beteiligen möchten.
Es gibt aber auch Möglichkeiten, Porto zu sparen. „Manche Postsendung kann man auch selbst zustellen wie zum Beispiel das Kündigungsschreiben beim Sportstudio um die Ecke oder die Steuerunterlagen beim Finanzamt", so Fischer-Volk.
Doch nicht nur selbst einwerfen spart Geld. Will man zum Beispiel eine Adressänderung bei einem Unternehmen anmelden, ist dies oft online im eigenen Kundenprofil oder auch per E-Mail möglich.
Kommt man um eine Briefmarke nicht herum, können Verbraucher neben der Deutschen Post auch einen privaten Dienstleister nutzen. „Vergleichen hilft“, rät Fischer-Volk. „So lassen sich oft auch günstigere Angebote finden als beim Marktführer.“
Da die privaten Postboten aber nicht alle bundesweit und mit einheitlichen Briefkästen agieren, ist die Suche nach ihnen oft schwierig. „Um den passenden Anbieter zu finden, helfen so genannte Briefdienst- und Briefkastenfinder im Internet“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Dort gibt man die jeweilige Postleitzahl ein und bekommt die Adressen passender Dienste und deren Briefkastenstandorte angezeigt.
- Persönliche Beratung in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder Online-Terminbuchung unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie über die
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung
„Bitte freimachen“ heißt Porto sparen
Werbepost von Unternehmen enthält häufig Antwortpostkarten oder -briefe, zum Beispiel für die Teilnahme an Gewinnspielen oder Schreiben zur Datenaktualisierung. Müssen Verbraucher ihre Antwort frankieren? „Nein, wenn auf der Postkarte bzw. dem Umschlag steht: ‚Antwort‘ und ‚Bitte freimachen‘, müssen Verbraucher nur bezahlen, wenn sie das möchten“, erklärt die Expertin. „Zwar ist es schwierig nachzuvollziehen, jedoch bedeutet ‚Bitte freimachen‘ tatsächlich, dass es hier eben nicht zwingend notwendig ist, eine Marke aufzukleben.“ Manchmal steht auf Werbeantworten auch „Entgelt zahlt Empfänger“, hier ist klar, dass das Unternehmen für die Portokosten aufkommt.
Allerdings sind die Vorgaben für eine kostenfreie Rücksendung sehr streng. So müssen auf dem Umschlag über dem Adressfeld zwingend die Aufdrucke „Deutsche Post“ inklusive Posthorn sowie „Antwort“ oder „Werbeantwort“ stehen. Zusätzlich ist ein Vermerk wie „Bitte ausreichend freimachen“ oder „Freimachen, falls Marke zur Hand“ nötig. Sind die Voraussetzungen erfüllt, trägt der auf der Antwort aufgedruckte Empfänger das Porto, wenn sich Adressaten daran nicht beteiligen möchten.
Selbst aktiv werden hilft sparen
Es gibt aber auch Möglichkeiten, Porto zu sparen. „Manche Postsendung kann man auch selbst zustellen wie zum Beispiel das Kündigungsschreiben beim Sportstudio um die Ecke oder die Steuerunterlagen beim Finanzamt", so Fischer-Volk.
Doch nicht nur selbst einwerfen spart Geld. Will man zum Beispiel eine Adressänderung bei einem Unternehmen anmelden, ist dies oft online im eigenen Kundenprofil oder auch per E-Mail möglich.
Andere Anbieter nutzen
Kommt man um eine Briefmarke nicht herum, können Verbraucher neben der Deutschen Post auch einen privaten Dienstleister nutzen. „Vergleichen hilft“, rät Fischer-Volk. „So lassen sich oft auch günstigere Angebote finden als beim Marktführer.“
Da die privaten Postboten aber nicht alle bundesweit und mit einheitlichen Briefkästen agieren, ist die Suche nach ihnen oft schwierig. „Um den passenden Anbieter zu finden, helfen so genannte Briefdienst- und Briefkastenfinder im Internet“, empfiehlt die Verbraucherschützerin. Dort gibt man die jeweilige Postleitzahl ein und bekommt die Adressen passender Dienste und deren Briefkastenstandorte angezeigt.
Individuellen Rat erhalten Betroffene bei der Verbraucherzentrale Brandenburg:
- Persönliche Beratung in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder Online-Terminbuchung unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/termine
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie über die
- E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung