Beratergespräche beweissicher dokumentieren
Nach Einschätzungen der BaFin werden zahlreiche Banken ihren Standort auf Grund des Brexits nach Deutschland verlagern und müssen sich ab Januar 2018 auf strengere gesetzliche Anforderungen einstellen. Die Regulierungen im Finanzbereich und damit auch die Anforderungen an die Aufzeichnung der Kommunikation haben sich exponentiell erhöht, wodurch es für Unternehmen zunehmend schwieriger wird, Compliance-konform zu handeln. ASC bietet seinen Kunden eine innovative Recording & Analytics Suite zur Erfüllung sämtlicher Dokumentationsvorgaben der EU-Richtlinie MiFID II sowie zusätzliche Analytics-Tools zur Aufdeckung von Compliance-Verstößen.
Im Zuge der durch die EU erlassenen Richtlinie MiFID II sind ab Januar 2018 alle europäischen Finanzinstitute dazu verpflichtet, Beratergespräche beweissicher zu dokumentieren und für mindestens fünf Jahre zu archivieren. Diese Richtlinie wird sich auf alle Firmen und Handelsplätze auswirken, die sich mit der Bereitstellung von Finanzinstrumenten und Dienstleistungen innerhalb der EU befassen.
„Die beweissichere und Compliance-konforme Aufzeichnung von Beratergesprächen ist ab 03. Januar 2018 Pflicht. Wir unterstützen unsere Kunden mit ausfallsicherer Sprachaufzeichnung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe“, sagt Marco Müller, Chief Operating Officer, der ASC Technologies AG.
Neben der beweissicheren Aufzeichnung spielt die Erkennung von Betrugsfällen eine wichtige Rolle. Die ASC Lösung INSPIRATIONneo for Compliance unterstützt Unternehmen bei der Aufdeckung von Betrugsfällen, in dem sie selbstständig Konversationen auf verdächtige Schlüsselwörter und Redewendungen untersucht. Dr. Gerald Kromer, Chief Executive Officer von ASC, kommentiert: „Wenn das System etwas Auffälliges erkennt, wird die Aufzeichnung dieses Gesprächs sofort an das Management oder den Compliance-Verantwortlichen übermittelt. So werden Compliance-Verstöße automatisch aufgedeckt.“
Im Zuge der durch die EU erlassenen Richtlinie MiFID II sind ab Januar 2018 alle europäischen Finanzinstitute dazu verpflichtet, Beratergespräche beweissicher zu dokumentieren und für mindestens fünf Jahre zu archivieren. Diese Richtlinie wird sich auf alle Firmen und Handelsplätze auswirken, die sich mit der Bereitstellung von Finanzinstrumenten und Dienstleistungen innerhalb der EU befassen.
„Die beweissichere und Compliance-konforme Aufzeichnung von Beratergesprächen ist ab 03. Januar 2018 Pflicht. Wir unterstützen unsere Kunden mit ausfallsicherer Sprachaufzeichnung bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgabe“, sagt Marco Müller, Chief Operating Officer, der ASC Technologies AG.
Neben der beweissicheren Aufzeichnung spielt die Erkennung von Betrugsfällen eine wichtige Rolle. Die ASC Lösung INSPIRATIONneo for Compliance unterstützt Unternehmen bei der Aufdeckung von Betrugsfällen, in dem sie selbstständig Konversationen auf verdächtige Schlüsselwörter und Redewendungen untersucht. Dr. Gerald Kromer, Chief Executive Officer von ASC, kommentiert: „Wenn das System etwas Auffälliges erkennt, wird die Aufzeichnung dieses Gesprächs sofort an das Management oder den Compliance-Verantwortlichen übermittelt. So werden Compliance-Verstöße automatisch aufgedeckt.“