Arbeitsschutz in Kleinunternehmen: Bericht der OSHA
Mit dem Arbeitsschutz tut sich der Unternehmer oft schwer – spätestens dann, wenn er bspw. die maximal zulässige Arbeitszeit beachten soll. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat sich in einem Bericht u.a. mit dem Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen beschäftigt.
Dabei stellte sie fest, dass zu den Faktoren, die sich – im Vergleich zu größeren Unternehmen – auf das Management im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kleinen und Kleinstunternehmen auswirken, u.a. zählen:
• “Die Regulierung gestaltet sich schwierig, da die Unternehmen in der Regel heterogen, geografisch verstreut und ohne zusammenhängende Vertretung sind. Haushaltszwänge bedingen häufig einen Mangel an Ressourcen für die Umsetzung von Initiativen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die z.B. mit Kosten für Beratungsleistungen, Informationen, Werkzeuge und Kontrollen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz verbunden sind.
• Dieser Ressourcenmangel verhindert auch die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.
• Es stehen weniger Zeit und Energie für Aufgaben zur Verfügung, die nicht als Kernaufgaben betrachtet werden, was in Bezug auf das Management von Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz manchmal der Fall ist. Gute Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit werden nicht als Priorität betrachtet.
• Die Durchführung wirksamer Gefährdungsbeurteilungen kann kostspielig und kompliziert sein, insbesondere wenn einem Unternehmen die nötigen Ressourcen und Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit fehlen.
• Für Organisationen, die sich für die Förderung oder Durchsetzung guter Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit einsetzen, können kleine und Kleinstunternehmen schwer zu erreichen sein.”
Durchaus aber Vorteile für Kleinunternehmen
Die Auswirkungen eines schwerwiegenden Vorfalls im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit könnten für ein kleines Unternehmen katastrophale Folgen haben:
• “Für kleine und Kleinstunternehmen ist es viel schwieriger, die Folgen eines Vorfalls im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu bewältigen.
• Die relativen Auswirkungen sind größer als bei vergleichbaren größeren Unternehmen.
• Arbeitnehmer mit wichtigen Aufgaben können nicht einfach oder schnell ersetzt werden.
• Kurzfristige Betriebsunterbrechungen können zum Verlust von Kunden und wichtigen Verträgen führen.
• Ein schwerwiegender Vorfall kann aufgrund der direkten Kosten für seine Bewältigung oder aufgrund des Verlusts von Verträgen und/oder Kunden die Schließung des Unternehmens bedingen.
• Selbst durch weniger gravierende Vorfälle und Krankheitsfälle können sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten verdoppeln.”
Zum vollständigen Bericht der EU-OSHA
Die EU-OSHA ist diejenige Agentur der Europäischen Union, die für Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig ist. Ihre Arbeit ist ein Beitrag zum strategischen Rahmen der Europäischen Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2014-2020 und anderen einschlägigen Strategien und Programmen der EU.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de
Dabei stellte sie fest, dass zu den Faktoren, die sich – im Vergleich zu größeren Unternehmen – auf das Management im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kleinen und Kleinstunternehmen auswirken, u.a. zählen:
• “Die Regulierung gestaltet sich schwierig, da die Unternehmen in der Regel heterogen, geografisch verstreut und ohne zusammenhängende Vertretung sind. Haushaltszwänge bedingen häufig einen Mangel an Ressourcen für die Umsetzung von Initiativen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz, die z.B. mit Kosten für Beratungsleistungen, Informationen, Werkzeuge und Kontrollen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz verbunden sind.
• Dieser Ressourcenmangel verhindert auch die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.
• Es stehen weniger Zeit und Energie für Aufgaben zur Verfügung, die nicht als Kernaufgaben betrachtet werden, was in Bezug auf das Management von Risiken im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz manchmal der Fall ist. Gute Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit werden nicht als Priorität betrachtet.
• Die Durchführung wirksamer Gefährdungsbeurteilungen kann kostspielig und kompliziert sein, insbesondere wenn einem Unternehmen die nötigen Ressourcen und Kenntnisse im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit fehlen.
• Für Organisationen, die sich für die Förderung oder Durchsetzung guter Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit einsetzen, können kleine und Kleinstunternehmen schwer zu erreichen sein.”
Durchaus aber Vorteile für Kleinunternehmen
Die Auswirkungen eines schwerwiegenden Vorfalls im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit könnten für ein kleines Unternehmen katastrophale Folgen haben:
• “Für kleine und Kleinstunternehmen ist es viel schwieriger, die Folgen eines Vorfalls im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu bewältigen.
• Die relativen Auswirkungen sind größer als bei vergleichbaren größeren Unternehmen.
• Arbeitnehmer mit wichtigen Aufgaben können nicht einfach oder schnell ersetzt werden.
• Kurzfristige Betriebsunterbrechungen können zum Verlust von Kunden und wichtigen Verträgen führen.
• Ein schwerwiegender Vorfall kann aufgrund der direkten Kosten für seine Bewältigung oder aufgrund des Verlusts von Verträgen und/oder Kunden die Schließung des Unternehmens bedingen.
• Selbst durch weniger gravierende Vorfälle und Krankheitsfälle können sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten verdoppeln.”
Zum vollständigen Bericht der EU-OSHA
Die EU-OSHA ist diejenige Agentur der Europäischen Union, die für Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zuständig ist. Ihre Arbeit ist ein Beitrag zum strategischen Rahmen der Europäischen Kommission für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 2014-2020 und anderen einschlägigen Strategien und Programmen der EU.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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