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EU-Parlament stimmt für kleine Urheberrechtsreform

Timo Schutt | 24.07.2015
Das EU-Parlament hat am 09. Juli 2015 dafür gestimmt, die EU-Urheberrechtsrichtlinie von 2001 in einigen Punkten zu ändern. Die Europaabgeordneten überarbeiteten dabei den Vorschlag einer Abgeordneten der Piratenpartei, der sehr weitgehend in das bestehende Urheberrecht eingreifen und beispielsweise die Schutzfrist für urheberrechtlich geschützte Werke von derzeit 70 auf dann nur noch 50 Jahre verkürzen wollte.

Für viel Unmut und ein großes Medienecho vorab hat dabei ein Antrag gesorgt, durch den Fotografien, Videomaterial oder andere Abbildungen von Werken an öffentlichen Orten nur dann gewerblich genutzt werden dürften, wenn die Urheber einwilligen. Damit wäre also die so genannte Panoramafreiheit, die in Deutschland beispielsweise gilt, gekippt worden. Diese Änderung lehnte aber die Mehrheit der Parlamentarier ab. Es bleibt damit bei den bestehenden nationalen Regeln.

Die EU- Kommission will übrigens basierend auf diesen Überlegungen und Anpassungen durch das Parlament noch in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative zum Urheberrecht vorlegen. Da darf man wirklich gespannt sein.

Das EU-Parlament sprach sich im Rahmen der Anpassungen dabei auch für eine stärkere Portabilität von Inhalten und gegen ungerechtfertigtes Geoblocking aus. Dabei ging es vor allem darum, dass kulturelle Minderheiten nicht vom Zugriff auf Inhalte in ihrer Sprache abgehalten werden sollten. Die Abgeordneten werben weiterhin für europaweite Mindeststandards bei Nutzerrechten, insbesondere für Bildungseinrichtungen und Bibliotheken etwa zum E-Book-Verleih, die auch nicht durch technischen Kopierschutz (DRM) oder restriktive Verträge eingeschränkt werden dürfen.

Ein Änderungsantrag der Europäischen Volkspartei (EVP), mit dem diese den Qualitätsjournalismus fördern und dabei die Leistung auch von Verlegern berücksichtigen wollte, fiel durch. Damit sollte mehr oder weniger das seit geraumer Zeit in Deutschland geltende Leistungsschutzrecht der Presse und Verlage auf eine europäische Ebene gehoben werden. Dafür fand sich keine Mehrheit.

Fazit

Gesetze werden in vielen Bereichen heute in Brüssel oder Straßburg gemacht und nicht mehr in Berlin. Dadurch werden auch die Einflüsse anderer Rechtsordnungen bei uns größer. Das kann man für gut oder schlecht halten, es ist aber zunächst einmal ein Fakt.

Dass das Urheberrecht in eine digital verträgliche Version 2.0 transformiert werden muss, ist nahezu unstreitig. Aber die Details sind hochumstritten, da es zwei große Lager gibt, die entweder die Interessen der Urheber im Fokus haben oder aber das Interesse an einer möglichst freien Nutzbarkeit solcher Inhalte. Die Vernunft liegt wie so oft irgendwo in der Mitte. Man sollte aber nicht den Fehler machen die Rechte der Kreativen auf dem Altar des technischen Fortschritts und eines vermeintlichen Gewohnheitsrechts, alle Inhalte überall nutzen und teilen zu dürfen, zu opfern.

Der Prozess einer großen Urheberrechtsreform muss auf jeden Fall beginnen und wir werden diesen kritisch begleiten.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht