Veranstaltung: iBeacons - Unbegrenzte Möglichkeiten? Worauf Unternehmer und App-Entwickler achten sollten.
Seit Kurzem hat Apple mit dem Launch des iOS 7 die „iBeacon“-Technologie eingeführt. Besonders Einzelhändler und Marketers interessieren sich für die neue Technologie, verspricht sie doch die Chance, Online-Shopper zurück in den stationären Einzelhandel zu bringen. Die Ideen für iBeacon-basierte Geschäftsmodelle und Apps sind nahezu grenzenlos.
Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen dieser neuen Technologie? Die iBeacon-Technik hat großes Potenzial. Damit einem jedoch die rechtlichen Anforderungen keinen Strich durch die Rechnung machen, sollten diese schon in der Planungsphase der App beachtet und im Pflichtenheft festgeschrieben werden.
Hierzu ist – wegen der derzeit noch unklaren Rechtslage – neben einer guten juristischen auch eine gute technische Kenntnis erforderlich. Mit dieser lassen sich dann auch die meisten App-Konzepte und Geschäftsmodelle ausreichend rechtskonform und zukunftssicher umsetzen.
Unser Fachvortrag richtet sich an alle Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands-, und Verbandsmitglieder sowie alle Interessierte, die mit den Schnittstellen von IT, Marketing und Recht zu tun haben.
Anmelden können Sie sich unter folgendem Link: bit.ly/1t8cGzy
Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen dieser neuen Technologie? Die iBeacon-Technik hat großes Potenzial. Damit einem jedoch die rechtlichen Anforderungen keinen Strich durch die Rechnung machen, sollten diese schon in der Planungsphase der App beachtet und im Pflichtenheft festgeschrieben werden.
Hierzu ist – wegen der derzeit noch unklaren Rechtslage – neben einer guten juristischen auch eine gute technische Kenntnis erforderlich. Mit dieser lassen sich dann auch die meisten App-Konzepte und Geschäftsmodelle ausreichend rechtskonform und zukunftssicher umsetzen.
Unser Fachvortrag richtet sich an alle Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands-, und Verbandsmitglieder sowie alle Interessierte, die mit den Schnittstellen von IT, Marketing und Recht zu tun haben.
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