Impressum: Plötzlich alles anders?
Wir hatten schon darüber berichtet, dass aktuelle Entscheidungen sich mit der Impressumspflicht bspw. auf XING beschäftigt hatten. Das Landgericht Stuttgart hatte dabei entschieden, dass ein Verstoß gegen die Impressumspflicht bestünde, weil der Link zum Impressum auf XING außerhalb des normalen Inhaltsbereichs und nur in kleinerer Schrift zu finden sei.
XING hat nun darauf reagiert und die Schrift etwas vergrößert und den Link weiter hoch gesetzt.
An dem Beispiel des Stuttgarter Urteils sieht man aber:
Jahrelang hat sich keiner daran gestört und alle haben es so gemacht. Auf vielen Webseiten findet sich der Link unten bzw. in kleinerer Schrift. Sollte das Stuttgarter Urteil daher auch im laufenden Berufungsverfahren bestehen bleiben, dann betrifft das viele Webseitenbetreiber - es drohen dann Abmahnungen.
Man sieht: Nur, weil etwas jahrelang funktioniert hat oder so gehandhabt wurde, heißt es nicht, dass es richtig ist und sich nicht plötzlich ändern kann.
Andererseits wird das Stuttgarter Urteil von einer Vielzahl von Fachleuten stark angezweifelt. Mal schauen, wie das Berufungsverfahren endet. Offenbar hatten die schwäbisch sparsamen Richter die Mühe des Scrollens gescheut. Aktuell besteht leider eine weitere Rechtsunsicherheit; sollte das OLG Stuttgart das Urteil des LG Stuttgart bestätigen, wird es wohl wieder eine massive Abmahnwelle geben. Vermutlich auch auf Webseiten außerhalb von XING – nämlich überall dort, wo das Impressum ganz unten in kleinerer Schrift steht.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
XING hat nun darauf reagiert und die Schrift etwas vergrößert und den Link weiter hoch gesetzt.
An dem Beispiel des Stuttgarter Urteils sieht man aber:
Jahrelang hat sich keiner daran gestört und alle haben es so gemacht. Auf vielen Webseiten findet sich der Link unten bzw. in kleinerer Schrift. Sollte das Stuttgarter Urteil daher auch im laufenden Berufungsverfahren bestehen bleiben, dann betrifft das viele Webseitenbetreiber - es drohen dann Abmahnungen.
Man sieht: Nur, weil etwas jahrelang funktioniert hat oder so gehandhabt wurde, heißt es nicht, dass es richtig ist und sich nicht plötzlich ändern kann.
Andererseits wird das Stuttgarter Urteil von einer Vielzahl von Fachleuten stark angezweifelt. Mal schauen, wie das Berufungsverfahren endet. Offenbar hatten die schwäbisch sparsamen Richter die Mühe des Scrollens gescheut. Aktuell besteht leider eine weitere Rechtsunsicherheit; sollte das OLG Stuttgart das Urteil des LG Stuttgart bestätigen, wird es wohl wieder eine massive Abmahnwelle geben. Vermutlich auch auf Webseiten außerhalb von XING – nämlich überall dort, wo das Impressum ganz unten in kleinerer Schrift steht.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)