Google Löschantrag, doch so problematisch
Nachdem Google seinen Nutzern seit gut 24 Stunden die Möglichkeit bietet, Google Löschantrag unvorteilhafter Suchergebnisse in Kombination mit dem eigenen Namen zu stellen, scheint dies regen Anklang zu finden. Allerdings geriet wenige Stunden nach der Veröffentlichung genau dieser Google Löschantrag in die Kritik, da es gegen das Datenschutz-Gesetz verstößt.
Die Probleme mit dem Google Löschantrag
Laut führenden Datenschützern sei gerade das Einscannen und Hochladen des Personalausweises beim Google Löschantrag höchst problematisch, da Google auf diese Weise an viele vertrauliche Informationen inklusive Foto seiner Nutzer kommt. Allein dieses Vorgehen beim Google Löschantrag ist in der Bundesrepublik nicht zulässig und darf ausschließlich von offizieller Seite verlangt werden. Google verteidigt sich mit dem Fakt, dass es andernfalls beim Google Löschantrag sehr schwierig sei, die Identität einwandfrei zu klären und so dem Missbrauch der Funktion vorzubeugen. Auch gibt man auf Seiten von Google nicht an, für welchen Zeitraum die über den Google Löschantrag eingetragenen Daten gespeichert werden.
Die Vielzahl an Daten beim Google Löschantrag
Aber auch die Vielzahl an Daten, die beim Google Löschantrag eingetragen werden sollen, stelle ein kompliziertes Prozedere dar, das in dieser Form nicht notwendig sei. Datenschützer aus ganz Europa möchten sich nun in den kommenden Wochen zum Thema Google Löschantrag treffen, um gemeinsam über die Forderungen von Google zu diskutieren. Bereits innerhalb eines Tages flatterten ganze 12000 Anfragen zum Google Löschantrag beim Internetriesen ein, wobei der größte Teil mit immerhin 40 Prozent aus der Bundesrepublik stammt.
Die Probleme mit dem Google Löschantrag
Laut führenden Datenschützern sei gerade das Einscannen und Hochladen des Personalausweises beim Google Löschantrag höchst problematisch, da Google auf diese Weise an viele vertrauliche Informationen inklusive Foto seiner Nutzer kommt. Allein dieses Vorgehen beim Google Löschantrag ist in der Bundesrepublik nicht zulässig und darf ausschließlich von offizieller Seite verlangt werden. Google verteidigt sich mit dem Fakt, dass es andernfalls beim Google Löschantrag sehr schwierig sei, die Identität einwandfrei zu klären und so dem Missbrauch der Funktion vorzubeugen. Auch gibt man auf Seiten von Google nicht an, für welchen Zeitraum die über den Google Löschantrag eingetragenen Daten gespeichert werden.
Die Vielzahl an Daten beim Google Löschantrag
Aber auch die Vielzahl an Daten, die beim Google Löschantrag eingetragen werden sollen, stelle ein kompliziertes Prozedere dar, das in dieser Form nicht notwendig sei. Datenschützer aus ganz Europa möchten sich nun in den kommenden Wochen zum Thema Google Löschantrag treffen, um gemeinsam über die Forderungen von Google zu diskutieren. Bereits innerhalb eines Tages flatterten ganze 12000 Anfragen zum Google Löschantrag beim Internetriesen ein, wobei der größte Teil mit immerhin 40 Prozent aus der Bundesrepublik stammt.