Der Unterschied zwischen Friseur und Veranstalter
Der eine übt einen gefahrgeneigten Beruf aus, der andere nicht. Vor dem einen muss die Bevölkerung geschützt werden, vor dem anderen nicht. Der muss daher gewisse Voraussetzungen erfüllen, um seinen Beruf ausüben zu dürfen, der andere nicht.
Einer von beiden ist ein Friseur, der andere Veranstalter.
Die Frage: Wer ist der “eine”, wer der “andere”?
Richtig: Der Friseur ist der gefährliche…: In vielen Berufen gibt es Voraussetzungen, die der Ausübende erfüllen muss. Insbesondere im Handwerk muss ein Meistertitel bestehen, damit man sich selbständig machen darf. Ein Maurer-Geselle darf also kein eigenes Unternehmen gründen.
So erging es auch einer Friseur-Gesellin: Ihr wurde die Selbständigkeit untersagt. Diesen „Meisterzwang“ hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt.
Der Meisterzwang sei „geeignet und erforderlich, Dritte vor den Gefahren zu schützen, die mit der Ausübung des Handwerks verbunden sind“, so das BVerwG.
Halten wir fest: Der Friseur ist offenbar so gefährlich, dass Haarträger vor ihm geschützt werden müssen. Es kam ja auch schon vor, dass jemand mit langen Haaren in einen Friseurladen rein, und mit kurzen wieder rausgekommen ist. Da drin scheint es also recht gefährlich zu sein. Im Extremfall kann der Friseur auch das falsche Shampoo verwenden, die Haare werden struppig. Oder er hakt mit der spitzen Schere auf dem Kopf seines Opfers herum. Damit wir weiterhin beim Friseur entspannt kostenlose Zeitschriften lesen können, gibt es also den Schutz des Meistertitels.
Daher darf also nur ein Friseur-Meister einen Friseur-Laden aufmachen. Dass der Meister aber auch nicht meisterliche Angestellte hat, die seine Kunden verunstalten und verletzen könnten, ließ das Bundesverwaltungsgericht unbeeindruckt.
Friseurläden sind also ein staatlich gesichertes Gelände.
Bei Veranstaltungen dagegen wimmelt es nur so von rechtsstaatlicher Unsicherheit: Jeder darf mitspielen (und es gibt keine kostenlosen Zeitschriften zum Lesen). Veranstalter darf jeder sein, egal ob er eine geeignete Ausbildung dazu hat oder Erfahrung oder einfach nur zuviel Zeit zum Partymachen.
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung planen, bei der Besucher ums Leben kommen oder sich verletzen. Im Vergleich zum Verlust der Haare fragt man sich, warum das Gesetz hier keine Berufsvoraussetzungen schafft.
Nun mag man argumentieren, dass der Veranstalter kein Handwerker ist, und die Meisterberufe typischerweise Handwerksberufe sind. Und tatsächlich sind die (meisten) Meisterberufe solche Berufe, in denen Berufsträger und Dritte naturbedingt gefährdet sind. Und letztlich handelt es sich auch um Traditionen, die nicht deshalb schlecht sein müssen, weil sie alt sind.
Aber für den Berufszugang für einen Veranstalter sollte es nach meiner Meinung eine Zugangskontrolle geben, egal ob im Rahmen eines Meisters, behördlicher Zulassung o.Ä.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Einer von beiden ist ein Friseur, der andere Veranstalter.
Die Frage: Wer ist der “eine”, wer der “andere”?
Richtig: Der Friseur ist der gefährliche…: In vielen Berufen gibt es Voraussetzungen, die der Ausübende erfüllen muss. Insbesondere im Handwerk muss ein Meistertitel bestehen, damit man sich selbständig machen darf. Ein Maurer-Geselle darf also kein eigenes Unternehmen gründen.
So erging es auch einer Friseur-Gesellin: Ihr wurde die Selbständigkeit untersagt. Diesen „Meisterzwang“ hat nun das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt.
Der Meisterzwang sei „geeignet und erforderlich, Dritte vor den Gefahren zu schützen, die mit der Ausübung des Handwerks verbunden sind“, so das BVerwG.
Halten wir fest: Der Friseur ist offenbar so gefährlich, dass Haarträger vor ihm geschützt werden müssen. Es kam ja auch schon vor, dass jemand mit langen Haaren in einen Friseurladen rein, und mit kurzen wieder rausgekommen ist. Da drin scheint es also recht gefährlich zu sein. Im Extremfall kann der Friseur auch das falsche Shampoo verwenden, die Haare werden struppig. Oder er hakt mit der spitzen Schere auf dem Kopf seines Opfers herum. Damit wir weiterhin beim Friseur entspannt kostenlose Zeitschriften lesen können, gibt es also den Schutz des Meistertitels.
Daher darf also nur ein Friseur-Meister einen Friseur-Laden aufmachen. Dass der Meister aber auch nicht meisterliche Angestellte hat, die seine Kunden verunstalten und verletzen könnten, ließ das Bundesverwaltungsgericht unbeeindruckt.
Friseurläden sind also ein staatlich gesichertes Gelände.
Bei Veranstaltungen dagegen wimmelt es nur so von rechtsstaatlicher Unsicherheit: Jeder darf mitspielen (und es gibt keine kostenlosen Zeitschriften zum Lesen). Veranstalter darf jeder sein, egal ob er eine geeignete Ausbildung dazu hat oder Erfahrung oder einfach nur zuviel Zeit zum Partymachen.
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung planen, bei der Besucher ums Leben kommen oder sich verletzen. Im Vergleich zum Verlust der Haare fragt man sich, warum das Gesetz hier keine Berufsvoraussetzungen schafft.
Nun mag man argumentieren, dass der Veranstalter kein Handwerker ist, und die Meisterberufe typischerweise Handwerksberufe sind. Und tatsächlich sind die (meisten) Meisterberufe solche Berufe, in denen Berufsträger und Dritte naturbedingt gefährdet sind. Und letztlich handelt es sich auch um Traditionen, die nicht deshalb schlecht sein müssen, weil sie alt sind.
Aber für den Berufszugang für einen Veranstalter sollte es nach meiner Meinung eine Zugangskontrolle geben, egal ob im Rahmen eines Meisters, behördlicher Zulassung o.Ä.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht