Berufsunfähigkeitsversicherung für Unabhängigkeit im Ernstfall
Denn statistisch gesehen wird jeder fünfte Deutsche im Laufe seines Lebens entweder vollständig oder zumindest für eine gewisse Zeit berufsunfähig. Wer berufsunfähig ist, verliert sein Einkommen und hat ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (http://www.mister-finance.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/) nur Anspruch auf magere finanzielle Hilfe vom Staat. Lesen Sie, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen dabei hilft, auch im Ernstfall einer Berufsunfähigkeit Ihre finanzielle Unabhängigkeit zu bewahren und Ihren Lebensstandard zu erhalten.
Berufsunfähigkeit: Krankheiten sind der Hauptauslöser
Viele Verbraucher stellen sich die Berufsunfähigkeit als einen abstrakten Zustand vor, der oft nach einem schweren Unfall oder einer lebensgefährlichen Krankheit eintritt. Bilder von Menschen in Rollstühlen und komatösen Patienten in Klinikbetten sind oft der erste Gedanke, wenn sich Verbraucher über das Thema Berufsunfähigkeit unterhalten. Dabei würden viele Menschen einen ihnen fremden Berufsunfähigen auf der Straße gar nicht erkennen, wenn sie ihn dort sehen. Denn berufsunfähig zu sein bedeutet nicht, vollständig arbeitsunfähig zu sein, sondern lediglich, dass man seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung sind oft Krankheiten für Berufsunfähigkeit verantwortlich, die zwar die Lebensqualität des Einzelnen einschränken, jedoch in keinerlei Weise lebensbedrohlich sind. So kann ein Bauarbeiter beispielsweise nach einem Bandscheibenvorfall berufsunfähig werden, ein Chemielaborant, bei dem sich eine starke Allergie gegen bestimmte Stoffe entwickelt hat, ebenfalls.
Berufsunfähigkeit: Wenig staatliche Hilfe
Wer berufsunfähig wird, erhält vom Staat wenig finanzielle Hilfe (http://www.mister-finance.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-bu-gesetzlich/). Bei reiner Berufsunfähigkeit erhält er lediglich 15 Prozent, bei Arbeitsunfähigkeit, also wenn er wirklich in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann, alles andere als großzügige 30 Prozent seines ursprünglichen Bruttoeinkommens in Form der Erwerbsminderungsrente. Und das auch, wenn der Berufsunfähige bereits seit 30 Jahren und noch länger in die gesetzlichen Versicherungen einbezahlt hat. Umgekehrt haben beispielsweise Auszubildende keinerlei Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente, wenn sie schon früh berufsunfähig werden. Denn der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur, wer bereits seit mindestens fünf Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und mindestens drei Jahre lang in die staatliche Rentenkasse einbezahlt hat. Werden Azubis oder junge Berufseinsteiger berufsunfähig, können sie diese Vorgaben natürlich noch nicht erfüllen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – die beste Alternative
Doch egal, ob man die Erwerbsminderungsrente erhält oder nicht, sie ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und zieht die meisten Betroffenen in die Hartz 4 Spirale, weshalb sie dringend mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden sollte. Denn die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten, egal ob er vollständig oder nur zeitweise berufsunfähig ist, definitiv die vereinbarte BU Rente aus. Allerdings verliert der Berufsunfähige durch die Auszahlung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung keinesfalls seinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Daher sollte er weder auf das eine noch auf das andere verzichten. Zudem sollte er seine BU Rente möglichst hoch ansetzen, um im Ernstfall einer Berufsunfähigkeit keine zu große Lücke zwischen seinem Berufseinkommen und seiner BU Rente entstehen zu lassen. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich hilft Verbrauchern dabei, die beste Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.
Berufsunfähigkeit: Krankheiten sind der Hauptauslöser
Viele Verbraucher stellen sich die Berufsunfähigkeit als einen abstrakten Zustand vor, der oft nach einem schweren Unfall oder einer lebensgefährlichen Krankheit eintritt. Bilder von Menschen in Rollstühlen und komatösen Patienten in Klinikbetten sind oft der erste Gedanke, wenn sich Verbraucher über das Thema Berufsunfähigkeit unterhalten. Dabei würden viele Menschen einen ihnen fremden Berufsunfähigen auf der Straße gar nicht erkennen, wenn sie ihn dort sehen. Denn berufsunfähig zu sein bedeutet nicht, vollständig arbeitsunfähig zu sein, sondern lediglich, dass man seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung sind oft Krankheiten für Berufsunfähigkeit verantwortlich, die zwar die Lebensqualität des Einzelnen einschränken, jedoch in keinerlei Weise lebensbedrohlich sind. So kann ein Bauarbeiter beispielsweise nach einem Bandscheibenvorfall berufsunfähig werden, ein Chemielaborant, bei dem sich eine starke Allergie gegen bestimmte Stoffe entwickelt hat, ebenfalls.
Berufsunfähigkeit: Wenig staatliche Hilfe
Wer berufsunfähig wird, erhält vom Staat wenig finanzielle Hilfe (http://www.mister-finance.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-bu-gesetzlich/). Bei reiner Berufsunfähigkeit erhält er lediglich 15 Prozent, bei Arbeitsunfähigkeit, also wenn er wirklich in gar keinem Beruf mehr arbeiten kann, alles andere als großzügige 30 Prozent seines ursprünglichen Bruttoeinkommens in Form der Erwerbsminderungsrente. Und das auch, wenn der Berufsunfähige bereits seit 30 Jahren und noch länger in die gesetzlichen Versicherungen einbezahlt hat. Umgekehrt haben beispielsweise Auszubildende keinerlei Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente, wenn sie schon früh berufsunfähig werden. Denn der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat nur, wer bereits seit mindestens fünf Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und mindestens drei Jahre lang in die staatliche Rentenkasse einbezahlt hat. Werden Azubis oder junge Berufseinsteiger berufsunfähig, können sie diese Vorgaben natürlich noch nicht erfüllen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – die beste Alternative
Doch egal, ob man die Erwerbsminderungsrente erhält oder nicht, sie ist lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein und zieht die meisten Betroffenen in die Hartz 4 Spirale, weshalb sie dringend mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden sollte. Denn die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten, egal ob er vollständig oder nur zeitweise berufsunfähig ist, definitiv die vereinbarte BU Rente aus. Allerdings verliert der Berufsunfähige durch die Auszahlung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung keinesfalls seinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Daher sollte er weder auf das eine noch auf das andere verzichten. Zudem sollte er seine BU Rente möglichst hoch ansetzen, um im Ernstfall einer Berufsunfähigkeit keine zu große Lücke zwischen seinem Berufseinkommen und seiner BU Rente entstehen zu lassen. Ein unabhängiger Versicherungsvergleich hilft Verbrauchern dabei, die beste Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden.