Oben-ohne-Bilder von Kate in Deutschland?
Das britische Königshaus ist not amused: Fotos, die Prinzessin Kate oben ohne zeigen, sind in die Öffentlichkeit gelangt. Das Königshaus wehrt sich mit Strafanzeigen und Schadenersatzklagen.
Dass die Bilder nicht von der deutschen Presse gezeigt werden, hat einen guten Grund:
Grundsätzlich dürfen Fotos nur mit Einwilligung der erkennbar abgebildeten Person hergestellt und verbreitet werden.
Die so genannten Personen der Zeitgeschichte, bspw. eben Prominente, müssen damit leben, grundsätzlich auch ohne Einwilligung fotografiert zu werden. Jedoch haben auch die Promis eine Schutzzone: Wenn sie sich zu Hause aufhalten, befinden sie sich in ihrer Privatsphäre – dort dürfte ein Foto nur gemacht werden, wenn die Herstellung im absolut überwiegenden Interesse der Allgemeinheit erforderlich wäre. Beispiel: Ein Pressefotograf erspäht durch das Fenster des Promis, wie er seine Frau erschießt.
Je erkennbarer sich der Prominente aus der Öffentlichkeit in (s)eine Privatsphäre begibt, desto mehr müssen seine Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Das ist bspw. auch der Fall, wenn sich der Prominente in einem Cafe in einen Nebenraum zurückzieht.
Grundsätzlich muss abgewogen werden zwischen dem Persönlichkeitsrecht auf Privatsphäre einerseits und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit andererseits. Daher ist grundsätzlich auch dann der Prominente vor unerbetenen Fotos geschützt, wenn er sich gerade außerhalb der Wahrnehmung seiner üblichen Aufgaben, aber auch nicht in der Privatsphäre befindet.
Erlaubt sind umgekehrt grundsätzlich Aufnahmen, die den Prominenten in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Geschehen zeigen.
Wenn nun eine prominente Frau halbnackt oder nackt gesehen wird, so wird hier regelmäßig das Persönlichkeitsinteresse überwiegen – sofern sich die Prominente nicht gerade in der Fußgängerzone auszieht und damit zu erkennen gibt, dass sie selbst freiwillig ihr Persönlichkeitsrecht hinter das Informationsinteresse der Presse stellt.
Sie haben sich auf einem Foto, in einem Film oder als Figur in einem Buch wieder gefunden und sind damit nicht einverstanden? Oder sie wollen als Verlag oder Autor fremde Personen erkennbar abbilden? Wir beraten Sie gerne rund um alle Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Medienrechts, sprechen Sie uns an.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Dass die Bilder nicht von der deutschen Presse gezeigt werden, hat einen guten Grund:
Grundsätzlich dürfen Fotos nur mit Einwilligung der erkennbar abgebildeten Person hergestellt und verbreitet werden.
Die so genannten Personen der Zeitgeschichte, bspw. eben Prominente, müssen damit leben, grundsätzlich auch ohne Einwilligung fotografiert zu werden. Jedoch haben auch die Promis eine Schutzzone: Wenn sie sich zu Hause aufhalten, befinden sie sich in ihrer Privatsphäre – dort dürfte ein Foto nur gemacht werden, wenn die Herstellung im absolut überwiegenden Interesse der Allgemeinheit erforderlich wäre. Beispiel: Ein Pressefotograf erspäht durch das Fenster des Promis, wie er seine Frau erschießt.
Je erkennbarer sich der Prominente aus der Öffentlichkeit in (s)eine Privatsphäre begibt, desto mehr müssen seine Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Das ist bspw. auch der Fall, wenn sich der Prominente in einem Cafe in einen Nebenraum zurückzieht.
Grundsätzlich muss abgewogen werden zwischen dem Persönlichkeitsrecht auf Privatsphäre einerseits und dem Informationsinteresse der Allgemeinheit andererseits. Daher ist grundsätzlich auch dann der Prominente vor unerbetenen Fotos geschützt, wenn er sich gerade außerhalb der Wahrnehmung seiner üblichen Aufgaben, aber auch nicht in der Privatsphäre befindet.
Erlaubt sind umgekehrt grundsätzlich Aufnahmen, die den Prominenten in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Geschehen zeigen.
Wenn nun eine prominente Frau halbnackt oder nackt gesehen wird, so wird hier regelmäßig das Persönlichkeitsinteresse überwiegen – sofern sich die Prominente nicht gerade in der Fußgängerzone auszieht und damit zu erkennen gibt, dass sie selbst freiwillig ihr Persönlichkeitsrecht hinter das Informationsinteresse der Presse stellt.
Sie haben sich auf einem Foto, in einem Film oder als Figur in einem Buch wieder gefunden und sind damit nicht einverstanden? Oder sie wollen als Verlag oder Autor fremde Personen erkennbar abbilden? Wir beraten Sie gerne rund um alle Fragen des Persönlichkeitsrechts und des Medienrechts, sprechen Sie uns an.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht