USA: 538.00 Euro wegen illegalem Download von 30 Songs
Da beschwere sich noch jemand über die Abmahnkosten und Forderungen der Rechteinhaber in Deutschland bei illegalem Filesharing: In den USA wurde jetzt von einem Bundesgericht bestätigt, dass der zum Zeitpunkt des Downloads 16 Jahre alte Filesharer wegen Verstößen gegen das Urheberrecht über eine halbe Million Euro (genau 675.000 Dollar) zahlen muss.
Die Höhe des Schadensersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben entschied das Gericht. Sie liege auch eher am unteren Ende des bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen Vorgesehenen.
Konkret ging es um das Herunterladen (und das damit verbundene Anbieten) von 30 Musikstücken über die Tauschbörsensoftware Kazaa. Für jeden Titel sprach das Gericht einen Schadensersatz in Höhe von 22.500 Dollar aus.
Unsere Meinung
In Deutschland wäre für denselben Verstoß ein Vergleichsangebot im mittleren dreistelligen Eurobereich angeboten worden. Und dennoch gibt es vermehrt Stimmen, die der Meinung sind, das sei unanständig viel. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung in den USA relativiert sich vielleicht einiges.
Unter Berücksichtigung der Kosten des Rechteinhabers, um überhaupt den Verstoß zu ermitteln und den Anschlussinhaber in Erfahrung zu bringen, sowie der Kosten für die anwaltliche Geltendmachung der Ansprüche sind die in Deutschland von den Filesharern verlangten Beträge mehr als angemessen, ja geradezu ein Schnäppchen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Die Höhe des Schadensersatzes sei angesichts der Beweislage nicht übertrieben entschied das Gericht. Sie liege auch eher am unteren Ende des bei vorsätzlichen Urheberrechtsverletzungen Vorgesehenen.
Konkret ging es um das Herunterladen (und das damit verbundene Anbieten) von 30 Musikstücken über die Tauschbörsensoftware Kazaa. Für jeden Titel sprach das Gericht einen Schadensersatz in Höhe von 22.500 Dollar aus.
Unsere Meinung
In Deutschland wäre für denselben Verstoß ein Vergleichsangebot im mittleren dreistelligen Eurobereich angeboten worden. Und dennoch gibt es vermehrt Stimmen, die der Meinung sind, das sei unanständig viel. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung in den USA relativiert sich vielleicht einiges.
Unter Berücksichtigung der Kosten des Rechteinhabers, um überhaupt den Verstoß zu ermitteln und den Anschlussinhaber in Erfahrung zu bringen, sowie der Kosten für die anwaltliche Geltendmachung der Ansprüche sind die in Deutschland von den Filesharern verlangten Beträge mehr als angemessen, ja geradezu ein Schnäppchen.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht