Regelwerk des InsO 9001:2010-Zertifikates für Insolvenzverwalter vor finaler Abstimmung
Nach seinem Erstentwurf wurde das neue Regelwerk der InsO 9001:2010 jetzt in einem interdisziplinären Fachrat des IQS Instituts für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ausführlich besprochen und redigiert. Dem Fachrat gehören namhafte Mitglieder der Insolvenzbranche an, darunter Prof. Dr. Lucas Flöther, Prof. Dr. Andreas Rein, Guido Stephan, Rudolf Voß, Dr. Friedrich L. Cranshaw, Stephan Lodyga (Vollstreckung-Insolvenz für verschiedene Krankenkassen) und Dipl. Rechtspfleger Ernst Riedel sowie Vertreter führender Zertifizierungs- und Beratungsgesellschaften. Ende 2011 war das Regelwerk dem VID vorgestellt und im Ausschuss „Weiterentwicklung der GOI“ unter der Leitung von Hans P. Runkel näher erörtert worden. Die Mitglieder des Fachrates haben es nun weiter detailliert und insbesondere auch Aspekte aus dem ESUG und Kriterien aus den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) integriert.
Als erstes und bedeutendes Prozess- und Leistungszertifikat der Insolvenzverwalter-Branche zertifiziert InsO 9001 damit nicht nur die GOI-Kriterien, sondern auch wichtige Aspekte des ESUG sowie die grundlegenden Berufsgrundsätze des VID und die Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission. Mit diesem Ansatz darf die InsO 9001 als umfassendes Zertifikat gelten, dass für alle Insolvenzkanzleien am Markt erhältlich ist.
Prof. Dr. Wolfgang Portisch, wissenschaftlicher Leiter des IQS Instituts: „Wir erwarten die finale Abstimmung des Regelwerkes für einen Zeitraum kurz nach Beschlussfassung über die Prüfungsordnung zu den GOI-Kriterien, da diese vollständig in die InsO 9001 eingehen werden.“ Nach aktuellen Informationen des VID soll es seinen Mitgliedern freigestellt werden, auf welche Weise sie die GOI-Kriterien nachweisen, so dass die Investitionen zahlreicher Kanzleien in InsO 9001 weiterhin geschützt sein werden.
Um eine breite Diskussion zu fördern, steht das Regelwerk in seiner gegenwärtigen Entwurfsfassung zum Download unter www.iqs-institut.de zur Verfügung. Rückmeldungen der Branche werden explizit erbeten an: zertifikat@iqs-institut.de.
Zur Historie
InsO 9001 wurde 2007 in den Markt eingeführt und ab 2010 durch das IQS Institut weiter entwickelt. Wichtige Neuerungen waren die Fachauditierung und die Erteilung von Konformitätsbescheinigungen, die durch gerichtserfahrene Mitarbeiter in den Kanzleien geprüft werden. InsO 9001 wurde bis heute an über 250 Kanzleien verliehen. Es wurden dabei über 250 Konformitätsbescheinigungen für InsolvenzverwalterInnen ausgestellt.
Als erstes und bedeutendes Prozess- und Leistungszertifikat der Insolvenzverwalter-Branche zertifiziert InsO 9001 damit nicht nur die GOI-Kriterien, sondern auch wichtige Aspekte des ESUG sowie die grundlegenden Berufsgrundsätze des VID und die Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission. Mit diesem Ansatz darf die InsO 9001 als umfassendes Zertifikat gelten, dass für alle Insolvenzkanzleien am Markt erhältlich ist.
Prof. Dr. Wolfgang Portisch, wissenschaftlicher Leiter des IQS Instituts: „Wir erwarten die finale Abstimmung des Regelwerkes für einen Zeitraum kurz nach Beschlussfassung über die Prüfungsordnung zu den GOI-Kriterien, da diese vollständig in die InsO 9001 eingehen werden.“ Nach aktuellen Informationen des VID soll es seinen Mitgliedern freigestellt werden, auf welche Weise sie die GOI-Kriterien nachweisen, so dass die Investitionen zahlreicher Kanzleien in InsO 9001 weiterhin geschützt sein werden.
Um eine breite Diskussion zu fördern, steht das Regelwerk in seiner gegenwärtigen Entwurfsfassung zum Download unter www.iqs-institut.de zur Verfügung. Rückmeldungen der Branche werden explizit erbeten an: zertifikat@iqs-institut.de.
Zur Historie
InsO 9001 wurde 2007 in den Markt eingeführt und ab 2010 durch das IQS Institut weiter entwickelt. Wichtige Neuerungen waren die Fachauditierung und die Erteilung von Konformitätsbescheinigungen, die durch gerichtserfahrene Mitarbeiter in den Kanzleien geprüft werden. InsO 9001 wurde bis heute an über 250 Kanzleien verliehen. Es wurden dabei über 250 Konformitätsbescheinigungen für InsolvenzverwalterInnen ausgestellt.