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DORA verpflichtet Finanzunternehmen zu hoher IT-Sicherheit

 

Cyberkriminalität stellt insbesondere für den Finanzsektor eine erhebliche Bedrohung dar, da dort hochsensible und wertvolle Daten verarbeitet werden. Bislang existierte kein einheitlicher Standard für den Schutz dieser Daten.

Mit der Einführung der EU-Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (DORA) im Januar 2025 wird sich dies ändern. Ziel der Verordnung ist es, die IT-Sicherheit im Finanzsektor auf ein neues Niveau zu heben und die Funktionsfähigkeit von Unternehmen auch bei schwerwiegenden Cybervorfällen sicherzustellen.

DORA betrifft nahezu alle Finanzunternehmen sowie deren IT-Dienstleister, darunter Rechenzentren und Cloud-Anbieter. Die Verordnung schreibt ein umfassendes Risikomanagement, strenge Meldepflichten und eine regelmäßige Überwachung von Drittanbieterrisiken vor.

Unternehmen müssen Strategien für IT-Sicherheit entwickeln, klare Verantwortlichkeiten definieren und Notfallpläne erstellen. Besonders herausfordernd ist die Überwachung von Risiken durch Drittanbieter, für die die Unternehmen letztlich haften. Schwerwiegende Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Zusätzlich fordert DORA regelmäßige Tests der digitalen Resilienz, wie Penetrationstests, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben. Die Harmonisierung der Anforderungen innerhalb der EU soll zudem eine einheitliche Cybersicherheitsstrategie gewährleisten.

 

Originalartikel unter:

https://www.allfinanz-makler.com/dora-verpflichtet-finanzunternehmen-zu-hoher-it-sicherheit/