Der SWR berichtet über einen kontroversen Fall bei der Huk24 Kfz-Versicherung. Ein Kunde namens Klaus P. wurde aufgefordert, für einen Schaden zu zahlen, den er nicht selbst verursacht hatte.
Der Vorfall2024 brachte Klaus P. sein Auto zur Inspektion bei der Dekra in Mutterstadt. Ein Dekra-Prüfer verursachte einen Unfall, indem er rückwärts auf ein parkendes Auto auffuhr. Obwohl die Dekra für solche Fälle versichert ist, verlangte die Huk24 von Klaus P. eine Zahlung von 720 Euro oder drohte mit einer Rückstufung um 14 Schadensklassen und einer Beitragserhöhung um 10%.
Rechtliche Grundlage und BranchenstandardDer Schaden wird laut §78 VVG von zwei Versicherungen abgedeckt: der Haftpflichtversicherung der Dekra und der Kfz-Haftpflichtversicherung des verursachenden Fahrzeugs. Die Musterbedingungen des GDV sehen vor, dass solche Fälle als schadenfrei behandelt werden sollten.
Huk24’s Abweichung vom StandardWährend 15 der größten Kfz-Versicherer diese Regelung befolgen, hat die Huk24 ihre Vertragsbedingungen 2022 geändert. Versicherte bei Huk24 müssen nun bei Unfällen mit Mehrfachversicherungen für den Schaden aufkommen.
> Gesamtartikel und Quellen unter: https://www.allfinanz-makler.com/huk24-bittet-kunden-bei-nicht-selbst-verursachtem-schaden-zur-kasse/