World of Events: Rhein-Main-Hallen gewinnen Markenrechts-Prozess auch in zweiter Instanz
„Das ist ein großer Erfolg nicht nur für die RMH, die die deutsche Leitmesse der Event-Branche seit 1999 ausrichtete, sondern auch für den Veranstaltungsstandort Wiesbaden insgesamt“, betont Holger Syhre, Geschäftsführer der Rhein-Main-Hallen GmbH.
Von Anfang an waren die Markenrechte an Wort und Bild für die RMH eingetragen. Bei einer 2008 durchgeführten Revision stellte sich heraus, dass der frühere Geschäftsführer Thomas Krohne die Markenrechte im Jahr 2006 unbefugt und ohne Gegenleistung an die CC Corporate Communications GmbH übertragen hatte. Darüber hinaus wurde damals auch zum Nachteil der RMH vereinbart, dass die RMH künftig eine Lizenzgebühr für die Nutzung der Marke zu entrichten habe. Mit CC Corporate Communications hatte die RMH bei Vorbereitung und Durchführung der Messe zusammengearbeitet.
In der daraufhin geführten gerichtlichen Auseinandersetzung siegte die RMH bereits in erster Instanz im September 2009 vor dem Landgericht Frankfurt. Das Gericht sprach der RMH die alleinige Inhaberschaft an der Marke „World of Events“ zu.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts und stellte fest, dass die damals versuchte Übertragung der Markenrechte für die RMH nicht nur rechtlich nachteilig gewesen sei, sondern sie auch materiell geschädigt habe: Die Marke habe einen "bedeutenden Wert" dargestellt und sei "wirtschaftlich von größter Bedeutung" gewesen. Krohne habe beim Verschenken der Marke in grober Weise gegen seine Pflichten als damaliger Geschäftsführer verstoßen, so die Richter. Dieser Missbrauch seiner Vertretungsmacht sei für die CC Corporate Communications auch erkennbar gewesen. Obendrein habe die CC Corporate Communications Herrn Krohne für die Zeit nach seinem Ausscheiden bei den RMH die Hälfte an den Rechten der Marke angeboten. Es spricht nach Auffassung des Gerichts viel dafür, dass diese Beteiligung die „Belohnung“ des Herrn Krohne dafür sein sollte, dass dieser seine gegenüber der RMH bestehenden Verpflichtungen verletzte.
Die jetzige Geschäftsführung der RMH wird nun Schadensersatzansprüche gegen den früheren Geschäftsführer Krohne und die CC Corporate Communications geltend machen. Sie hatte bereits Strafanzeige erstattet, die staatsanwaltlichen Ermittlungen sollen in Kürze abgeschlossen sein.
Die Rhein-Main-Hallen sind ein internationales Messe- und Kongresszentrum in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Jährlich finden hier über 100 Veranstaltungen – neben Messen und Kongressen auch Ausstellungen, Tagungen und Events – mit rund 350.000 Besuchern statt.
Kontakt
Holger Syhre, Geschäftsführer
Tel.: 0611-144-144
Mail: holger.syhre@rhein-main-hallen.de
Von Anfang an waren die Markenrechte an Wort und Bild für die RMH eingetragen. Bei einer 2008 durchgeführten Revision stellte sich heraus, dass der frühere Geschäftsführer Thomas Krohne die Markenrechte im Jahr 2006 unbefugt und ohne Gegenleistung an die CC Corporate Communications GmbH übertragen hatte. Darüber hinaus wurde damals auch zum Nachteil der RMH vereinbart, dass die RMH künftig eine Lizenzgebühr für die Nutzung der Marke zu entrichten habe. Mit CC Corporate Communications hatte die RMH bei Vorbereitung und Durchführung der Messe zusammengearbeitet.
In der daraufhin geführten gerichtlichen Auseinandersetzung siegte die RMH bereits in erster Instanz im September 2009 vor dem Landgericht Frankfurt. Das Gericht sprach der RMH die alleinige Inhaberschaft an der Marke „World of Events“ zu.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts und stellte fest, dass die damals versuchte Übertragung der Markenrechte für die RMH nicht nur rechtlich nachteilig gewesen sei, sondern sie auch materiell geschädigt habe: Die Marke habe einen "bedeutenden Wert" dargestellt und sei "wirtschaftlich von größter Bedeutung" gewesen. Krohne habe beim Verschenken der Marke in grober Weise gegen seine Pflichten als damaliger Geschäftsführer verstoßen, so die Richter. Dieser Missbrauch seiner Vertretungsmacht sei für die CC Corporate Communications auch erkennbar gewesen. Obendrein habe die CC Corporate Communications Herrn Krohne für die Zeit nach seinem Ausscheiden bei den RMH die Hälfte an den Rechten der Marke angeboten. Es spricht nach Auffassung des Gerichts viel dafür, dass diese Beteiligung die „Belohnung“ des Herrn Krohne dafür sein sollte, dass dieser seine gegenüber der RMH bestehenden Verpflichtungen verletzte.
Die jetzige Geschäftsführung der RMH wird nun Schadensersatzansprüche gegen den früheren Geschäftsführer Krohne und die CC Corporate Communications geltend machen. Sie hatte bereits Strafanzeige erstattet, die staatsanwaltlichen Ermittlungen sollen in Kürze abgeschlossen sein.
Die Rhein-Main-Hallen sind ein internationales Messe- und Kongresszentrum in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden. Jährlich finden hier über 100 Veranstaltungen – neben Messen und Kongressen auch Ausstellungen, Tagungen und Events – mit rund 350.000 Besuchern statt.
Kontakt
Holger Syhre, Geschäftsführer
Tel.: 0611-144-144
Mail: holger.syhre@rhein-main-hallen.de