„Viele IT-Verantwortliche verstoßen täglich gegen die Datenschutz-Gesetze“
München, 1. September 2008 – Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden mit sehr hohen Bußgeldern oder gar mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahre belegt. Doch viele IT-Verantwortliche verstoßen täglich gegen die Datenschutz-Gesetze, sagt Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Datenschutz an der Fachholschule Frankfurt am Main, in einem aktuellen Interview mit der IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE (Ausgabe 35/2008; www.computerwoche.de). „Der gesetzliche Datenschutz wird nicht ernst genommen.“ Der häufigste Missbrauch geschehe nach Ansicht von Prof. Wedde mit privaten Daten der Arbeitnehmer. „Das klassische Beispiel ist der Eingriff in Inhaltsdaten – Stichwort E-Mail-Verkehr.“ Deshalb würden IT-Verantwortliche in Unternehmen, die die private Internet- und E-Mail Nutzung nicht explizit verbieten, schnell Gefahr laufen, gegen das Telekommunikationsgeheimnis zu verstoßen. „Selbst das reine Abgreifen von Verkehrsdaten kann bereits strafbar sein – Stichwort ‚Unzulässiges Ausspähen von Daten’“.
Oftmals spielt allerdings weniger Vorsatz als vielmehr grobe Fahrlässigkeit eine Rolle. „Wer personenbezogene Daten verarbeiten will, muss ganz genau wissen, ob er das auch darf. Dafür braucht es entweder eine geregelte gesetzliche Erlaubnisnorm oder eine freiwillige Einwilligung des Arbeitnehmers.“ Aber leider werde eine notwendige Erlaubnis häufig nicht eingeholt, oder der Erlaubnisrahmen werde nicht exakt eingehalten“, erläutert Prof. Wedde gegenüber der COMPUTERWOCHE. Ein Verbot privater Internet- und E-Mail-Nutzung würde die IT-Verantwortlichen nach Ansicht des Datenschutz-Experten dabei keinesfalls von ihrer Sorgfaltspflicht entbinden. „Auch im dienstlichen Bereich gibt es vertrauliche Informationen. Mit Blick hierauf rate ich keinem Unternehmen, nach einem etwaigen Verbot der Privatnutzung die uneingeschränkte Kontrolle von E-Mails und Web-Nutzung freizugeben.“
Hinweis für die Redaktionen: Das komplette Interview steht auch online unter http://www.computerwoche.de/1871750 zur Verfügung.
Für Rückfragen:
Simon Hülsbömer
Redaktion COMPUTERWOCHE,
Tel. 089/360 86-177,
E-Mail: shuelsboemer@computerwoche.de
http://www.computerwoche.de
Die IDG Communications Media AG, München, ist eine Tochter des weltweit führenden Medienunternehmens für Informations- und Kommunikationstechnologie International Data Group (IDG) in Boston. In Deutschland ist IDG unter diesem Dach als umfassender Dienstleister für die ITK-Branche mit Medien, Informationen, Services und Daten mit den Gesellschaften IDG Business Media GmbH, IDG Magazine Media GmbH und IDG Entertainment Media GmbH, dem Marktforschungsunternehmen IDC und dem Messeveranstalter IDG World Expo GmbH vertreten. Das in der deutschen Medienbranche thematisch breiteste IT-Programm umfasst Medienmarken wie PC-WELT, GameStar, GamePro, Digital World und Macwelt sowie die COMPUTERWOCHE, CIO und ChannelPartner. Im Internet ist IDG mit zwölf Websites – darunter die Leadgenerierungs-Plattform www.central-IT.de und das Webzine TecChannel.de – der führende Anbieter für ITK-Inhalte und -Zielgruppen. In Kombination mit Kongressen und Fach-Events sowie Corporate Publishing-Lösungen und Web-TV ist IDG ein wichtiger Kommunikationspartner für die ITK-Branche.
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Oftmals spielt allerdings weniger Vorsatz als vielmehr grobe Fahrlässigkeit eine Rolle. „Wer personenbezogene Daten verarbeiten will, muss ganz genau wissen, ob er das auch darf. Dafür braucht es entweder eine geregelte gesetzliche Erlaubnisnorm oder eine freiwillige Einwilligung des Arbeitnehmers.“ Aber leider werde eine notwendige Erlaubnis häufig nicht eingeholt, oder der Erlaubnisrahmen werde nicht exakt eingehalten“, erläutert Prof. Wedde gegenüber der COMPUTERWOCHE. Ein Verbot privater Internet- und E-Mail-Nutzung würde die IT-Verantwortlichen nach Ansicht des Datenschutz-Experten dabei keinesfalls von ihrer Sorgfaltspflicht entbinden. „Auch im dienstlichen Bereich gibt es vertrauliche Informationen. Mit Blick hierauf rate ich keinem Unternehmen, nach einem etwaigen Verbot der Privatnutzung die uneingeschränkte Kontrolle von E-Mails und Web-Nutzung freizugeben.“
Hinweis für die Redaktionen: Das komplette Interview steht auch online unter http://www.computerwoche.de/1871750 zur Verfügung.
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