Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz vom DJV unterstützt
Berlin, 20.04.2009 – Der Deutsche Journalisten-Verband lädt ein zur öffentlichen Vorstellung einer Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz am Donnerstag, 23. April, 11 Uhr, im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin.
Verfassungsbeschwerde einlegen werden in dieser Woche der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, sowie der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Vertreten werden sie von Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen) sowie den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.
Die Beschwerdeführer teilen die Überzeugung, dass das BKA-Gesetz in vielen Punkten verfassungswidrig ist. Insbesondere richten sich ihre Bedenken gegen die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gegen die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten.
Die Beschwerdeführer werden erläutern, warum sie die Verfassungsbeschwerde gemeinsam einreichen. Sie stehen für Fragen und Stellungnahmen zur Verfügung.
Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: „Journallisten und auch Anwälte haben die Aufgabe, staatliche Machtausübung zu kontrollieren. Wie soll diese gesellschaftliche Funktion noch wahrgenommen werden können, wenn sie in ihrem Kern, dem Zeugnisverweigerungsrecht, unverhältnismäßig beschränkt wird?"
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 23. April 2009, um 11.00 Uhr im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Raum V, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Verfassungsbeschwerde einlegen werden in dieser Woche der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, sowie der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Vertreten werden sie von Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen) sowie den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.
Die Beschwerdeführer teilen die Überzeugung, dass das BKA-Gesetz in vielen Punkten verfassungswidrig ist. Insbesondere richten sich ihre Bedenken gegen die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gegen die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten.
Die Beschwerdeführer werden erläutern, warum sie die Verfassungsbeschwerde gemeinsam einreichen. Sie stehen für Fragen und Stellungnahmen zur Verfügung.
Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: „Journallisten und auch Anwälte haben die Aufgabe, staatliche Machtausübung zu kontrollieren. Wie soll diese gesellschaftliche Funktion noch wahrgenommen werden können, wenn sie in ihrem Kern, dem Zeugnisverweigerungsrecht, unverhältnismäßig beschränkt wird?"
Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 23. April 2009, um 11.00 Uhr im Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Raum V, Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13