Verabschiedetes Gesetz gegen Telefonspam untermauert DDV-Positionen
Wiesbaden, den 30. Juli. Der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV sieht seine Positionen gegenüber Telefonspam durch den heute im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf gegen unlautere Telefonwerbung bestätigt. Der Verband hatte in den vergangenen Monaten bereits mehrfach deutlich gemacht, dass das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer im Frühjahr vorgestellte Maßnahmenpaket weitgehend auf Zustimmung stößt.
Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss stärkt die Politik den Verbraucherschutz mit Augenmaß. Insbesondere freut uns, dass die Bundesjustizministerin in ihrem heutigen Pressestatement erklärt, bei den neuen Verbraucherschutzregelungen sei Wert darauf gelegt worden, die Wirtschaft nicht mit unpraktikablen Regelungen zu belasten, da Verbraucher zunehmend Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet bestellen.“ Dieses Bekenntnis zeige, so Tapp: Der DDV habe das berechtigte Interesse der Wirtschaft in Berlin hinreichend deutlich machen können und sieht sich bestätigt, dass es auch der Politik nicht darum gehe, den dialogmarketingrelevanten Kanal Telefon in einer mobilen Gesellschaft zu verbauen.
Die beschlossene Regelung eines Bußgeldes bis zu 50 000 Euro nimmt der Verband zur Kenntnis, hatte jedoch bereits im Vorfeld mehrfach deutlich gemacht, dass er ein Bußgeld aufgrund des schon vorhandenen Ordnungsgeldrahmens von bis zu 250.000 Euro für tatsächlich wenig effektiv und daher nicht notwendig halte.
Die Positionen des DDV zu den einzelnen Regelungen:
• Allgemeines Bußgeld: Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Dies ist und bleibt angesichts ausreichend bestehender rechtlicher Möglichkeiten für den DDV nach wie vor Kritikpunkt – der Verband hatte gegenüber dem Referentenentwurf des BMJ und vielerorts dazu detailliert Stellung genommen.
• Verbot der Rufnummernunterdrückung: Bei Werbeanrufen darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bisher nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Hierbei geht der DDV davon aus, dass es eine Übergangsfrist geben wird, um den Unternehmen eine vor allem technisch praktikable Umsetzung zu ermöglichen. Der DDV hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass das Verbot im Sinne der vom Verband geforderten Transparenz auf Zustimmung stößt.
• Lücken beim Widerrufsrecht werden geschlossen: Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen und über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten können künftig - wie bisher schon alle anderen im Wege des Fernabsatzes über das Telefon geschlossen Verträge - widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der DDV sieht dies als Angleichung an das bereits in allen anderen Bereichen geltende Recht.
• Schutz vor „untergeschobenen Verträgen“ über Telekommunikationsdienstleistungen (sog. Slamming): Bei einem Wechsel des Anbieters muss der neue Vertragspartner künftig nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt. Bislang wird schon dann umgestellt, wenn der neue Anbieter bloß behauptet, der Kunde wolle wechseln und habe seinen alten Vertrag gekündigt. Der DDV begrüßt die Neuregelung, da der Verbraucher die ungewollten Umstellungen nur mit viel Aufwand und Ärger rückgängig machen kann, was sein Verhältnis zum Medium Telefon alles andere als fördert.
Patrick Tapp: „Das Maßnahmenpaket wird helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es spiegelt unseren Anspruch an eine hohe Transparenz und Qualität unserer Leistungen.“ Nach der Sommerpause werden sich Bundesrat und Bundestag mit dem Regierungsentwurf befassen. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. Mit einem Inkrafttreten ist Anfang 2009 zu rechnen. Der DDV wird sich in jedem Stadium des weiteren Gesetzgebungsverfahrens weiter aktiv einbringen.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, Call-Center-Dienstleister, Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das Lobbying für die Branche. So entwickelt der DDV Konzepte zum Verbraucher- und Datenschutz, die sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die der Wirtschaft berücksichtigen.
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de
Patrick Tapp, DDV-Vizepräsident Public Affairs und Verbraucherdialog: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss stärkt die Politik den Verbraucherschutz mit Augenmaß. Insbesondere freut uns, dass die Bundesjustizministerin in ihrem heutigen Pressestatement erklärt, bei den neuen Verbraucherschutzregelungen sei Wert darauf gelegt worden, die Wirtschaft nicht mit unpraktikablen Regelungen zu belasten, da Verbraucher zunehmend Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet bestellen.“ Dieses Bekenntnis zeige, so Tapp: Der DDV habe das berechtigte Interesse der Wirtschaft in Berlin hinreichend deutlich machen können und sieht sich bestätigt, dass es auch der Politik nicht darum gehe, den dialogmarketingrelevanten Kanal Telefon in einer mobilen Gesellschaft zu verbauen.
Die beschlossene Regelung eines Bußgeldes bis zu 50 000 Euro nimmt der Verband zur Kenntnis, hatte jedoch bereits im Vorfeld mehrfach deutlich gemacht, dass er ein Bußgeld aufgrund des schon vorhandenen Ordnungsgeldrahmens von bis zu 250.000 Euro für tatsächlich wenig effektiv und daher nicht notwendig halte.
Die Positionen des DDV zu den einzelnen Regelungen:
• Allgemeines Bußgeld: Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Dies ist und bleibt angesichts ausreichend bestehender rechtlicher Möglichkeiten für den DDV nach wie vor Kritikpunkt – der Verband hatte gegenüber dem Referentenentwurf des BMJ und vielerorts dazu detailliert Stellung genommen.
• Verbot der Rufnummernunterdrückung: Bei Werbeanrufen darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden bisher nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen lässt, wer angerufen hat. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. Hierbei geht der DDV davon aus, dass es eine Übergangsfrist geben wird, um den Unternehmen eine vor allem technisch praktikable Umsetzung zu ermöglichen. Der DDV hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass das Verbot im Sinne der vom Verband geforderten Transparenz auf Zustimmung stößt.
• Lücken beim Widerrufsrecht werden geschlossen: Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen und über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten können künftig - wie bisher schon alle anderen im Wege des Fernabsatzes über das Telefon geschlossen Verträge - widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der DDV sieht dies als Angleichung an das bereits in allen anderen Bereichen geltende Recht.
• Schutz vor „untergeschobenen Verträgen“ über Telekommunikationsdienstleistungen (sog. Slamming): Bei einem Wechsel des Anbieters muss der neue Vertragspartner künftig nachweisen, dass der Kunde den alten Vertrag tatsächlich gekündigt hat. Der Telefonanschluss des Verbrauchers wird erst danach auf den neuen Telefondienstanbieter umgestellt. Bislang wird schon dann umgestellt, wenn der neue Anbieter bloß behauptet, der Kunde wolle wechseln und habe seinen alten Vertrag gekündigt. Der DDV begrüßt die Neuregelung, da der Verbraucher die ungewollten Umstellungen nur mit viel Aufwand und Ärger rückgängig machen kann, was sein Verhältnis zum Medium Telefon alles andere als fördert.
Patrick Tapp: „Das Maßnahmenpaket wird helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Es spiegelt unseren Anspruch an eine hohe Transparenz und Qualität unserer Leistungen.“ Nach der Sommerpause werden sich Bundesrat und Bundestag mit dem Regierungsentwurf befassen. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig. Mit einem Inkrafttreten ist Anfang 2009 zu rechnen. Der DDV wird sich in jedem Stadium des weiteren Gesetzgebungsverfahrens weiter aktiv einbringen.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a. Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister, Call-Center-Dienstleister, Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen, Automobilhersteller. Schwerpunkt der Verbandsarbeit ist das Lobbying für die Branche. So entwickelt der DDV Konzepte zum Verbraucher- und Datenschutz, die sowohl die Interessen der Verbraucher als auch die der Wirtschaft berücksichtigen.
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06196/7666593, 0172 / 9046008, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de