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Urteil: Perlentaucher.de darf weiterhin tauchen

Inhaltsbeschreibungen von Texten verstoßen nicht gegen das Urheberrecht des des Rechteinhabers, das Wettbewerbs- oder das Markenrecht
marketing-BÖRSE | 27.11.2006
Dies hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main am 23. November entschieden (AZ: 2-03 O 172/06, PDF) berichtet heute heise.de. Demnach sind die Verbreitung solcher Abstracts und deren Verkauf zulässig.

Im vorliegenden Fall hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gegen die Betreiber von Perlentaucher.de geklagt. Das Online-Angebot fasst unter anderem täglich Feuilletonartikel der wichtigsten deutschsprachigen Zeitungen zusammen, unter anderem auch Buchrezensionen der FAZ. Die Perlentaucher haben Lizenzen für die Verwertung ihrer Abstracts weiterverkauft, zum Beispiel an Online-Buchläden.

Weiter und Quelle unter:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/81595
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