Unternehmen müssen sich verstärkt um Markenschutz im Web kümmern
München, 4. August 2010 – Die Ankündigung von Google, die Marken-Richtlinie für das AdWords-Angebot in Deutschland zu ändern, hat weitreichende Konsequenzen für die Suchmaschinenwerbung hierzulande. Unternehmen müssen sich künftig verstärkt um den Schutz ihrer Marken im Web kümmern. Denn ab 14. September 2010 erlaubt Google dann auch in Deutschland nicht nur dem Markeninhaber, sondern auch „Wiederverkäufern, Informationswebseiten und Gebrauchtartikel-händlern“ eine für einen anderen Markeninhaber geschützte Marke als Keyword zu schalten.
Diese Änderung sei, so Dr. Michael Rath, Fachanwalt für IT-Recht in Köln, eine Folge der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März 2010. Der EuGH hatte dem Adwords-Programm von Google darin bescheinigt, nicht selbst für Markenrechtsverletzungen der Werbetreibenden verantwortlich zu sein. „Nur wenn die AdWords-Anzeige für den normalen Internetnutzer irreführend ist, also der Nutzer nicht erkennen kann, ob die Anzeige zu dem Markeninhaber gehört, liegt eine Markenverletzung vor“, kommentiert Online-Experte Rath von der Kanzlei Luther die Entscheidung der EU-Richter. Diese Urteile und die neue Google-Richtlinie können nun im Einzelfall die Wahrnehmung einer Marke im Netz deutlich verschlechtern und so auch die Umsatzchancen von Unternehmen erheblich beeinträchtigen.
„Es ist zu erwarten, dass künftig verstärkt Händler, Affiliates, Preisvergleichsseiten und andere Marktteilnehmer fremde Markennamen auch missbräuchlich verwenden’’, prognostiziert Peter Herold, Geschäftsführer der Xamine GmbH. Internetnutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum eigentlichen Markeninhaber zu gehören oder die sogar geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen verkaufen. Zwar ist dieses „Brand-Bidding“ nach wie vor illegal, doch müssen, so die Einschätzung von Dr. Rath, die Markeninhaber selbst den Nachweis eines Verstoßes führen.
Besserer Markenschutz mit Xamine Brand Protect
Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer der Suchmaschine verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Unklar ist jedoch, wie schnell und wie erfolgreich dieser neue Beschwerdeprozess bei Google in der Praxis funktionieren wird.
Wer sich nicht auf diese Möglichkeit allein verlassen will, muss künftig selbst vorsorgen. Xamine, ein europaweit führendes Marktforschungs-Unternehmen für Suchmaschinen- und Online-Marketing, bietet mit „Brand Protect“ einen Service, das den Unternehmen hilft, ihre Marke im Netz besser zu schützen. So ermittelt Xamine im Auftrag für Marken, wer, wann und mit welchem Text wie oft auf einen fremden Markennamen geboten hat - und alarmiert auf Wunsch umgehend den Marken-inhaber. Gleichzeitig wird das Beweismaterial so gesichert, dass es als Basis dient, falls Unternehmen außergerichtlich oder gerichtlich gegen die jeweiligen Markenverletzungen vorgehen wollen.
Xamine informiert interessierte Unternehmen über die neuen Herausforderungen im Markenschutz auch auf der Dmexco (Halle 8, Stand A - 076), die am Tag nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 15. und 16. September in Köln stattfindet.
Diese Änderung sei, so Dr. Michael Rath, Fachanwalt für IT-Recht in Köln, eine Folge der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom März 2010. Der EuGH hatte dem Adwords-Programm von Google darin bescheinigt, nicht selbst für Markenrechtsverletzungen der Werbetreibenden verantwortlich zu sein. „Nur wenn die AdWords-Anzeige für den normalen Internetnutzer irreführend ist, also der Nutzer nicht erkennen kann, ob die Anzeige zu dem Markeninhaber gehört, liegt eine Markenverletzung vor“, kommentiert Online-Experte Rath von der Kanzlei Luther die Entscheidung der EU-Richter. Diese Urteile und die neue Google-Richtlinie können nun im Einzelfall die Wahrnehmung einer Marke im Netz deutlich verschlechtern und so auch die Umsatzchancen von Unternehmen erheblich beeinträchtigen.
„Es ist zu erwarten, dass künftig verstärkt Händler, Affiliates, Preisvergleichsseiten und andere Marktteilnehmer fremde Markennamen auch missbräuchlich verwenden’’, prognostiziert Peter Herold, Geschäftsführer der Xamine GmbH. Internetnutzer können beispielsweise durch Anzeigen verunsichert werden, die auf Webseiten führen, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, zum eigentlichen Markeninhaber zu gehören oder die sogar geschützte Markenprodukte oder -Dienstleistungen verkaufen. Zwar ist dieses „Brand-Bidding“ nach wie vor illegal, doch müssen, so die Einschätzung von Dr. Rath, die Markeninhaber selbst den Nachweis eines Verstoßes führen.
Besserer Markenschutz mit Xamine Brand Protect
Ist ein Markeninhaber der Auffassung, dass ein anderes Unternehmen mit einer geschalteten Anzeige die Nutzer der Suchmaschine verwirrt, kann er bei Google eine Beschwerde einreichen. Unklar ist jedoch, wie schnell und wie erfolgreich dieser neue Beschwerdeprozess bei Google in der Praxis funktionieren wird.
Wer sich nicht auf diese Möglichkeit allein verlassen will, muss künftig selbst vorsorgen. Xamine, ein europaweit führendes Marktforschungs-Unternehmen für Suchmaschinen- und Online-Marketing, bietet mit „Brand Protect“ einen Service, das den Unternehmen hilft, ihre Marke im Netz besser zu schützen. So ermittelt Xamine im Auftrag für Marken, wer, wann und mit welchem Text wie oft auf einen fremden Markennamen geboten hat - und alarmiert auf Wunsch umgehend den Marken-inhaber. Gleichzeitig wird das Beweismaterial so gesichert, dass es als Basis dient, falls Unternehmen außergerichtlich oder gerichtlich gegen die jeweiligen Markenverletzungen vorgehen wollen.
Xamine informiert interessierte Unternehmen über die neuen Herausforderungen im Markenschutz auch auf der Dmexco (Halle 8, Stand A - 076), die am Tag nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie am 15. und 16. September in Köln stattfindet.