Telemediengesetz schützt Verbraucher besser vor Spam-Mails
Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Telemediengesetzes erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.
„Spamming“ ist kein Kavaliersdelikt. Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen. Die Zahl unverlangter elektronischer Werbemails hat in den vergangenen Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Internetnutzer werden zunehmend von einer Flut unverlangter Werbung überrollt. Mehr als die Hälfte bis drei Viertel aller Mails ist Werbemüll. Täglich werden weltweit rund 30 Milliarden Spam-Mails versandt, teilweise virenverseucht. Der volkswirtschaftliche Schaden allein in Europa beläuft sich auf etwa 2,5 Milliarden Euro.
Auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird, wird dennoch mit dem neuen Gesetz ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt. Das heißt nicht, dass das Spam-Problem sofort endgültig gelöst wird, aber das Gesetz ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Spam und die Anliegen der Verbraucher ernst nimmt und angeht.
Quelle:
http://www.cducsu.de/section__2/subsection__1/id__13382/Meldungen.aspx
Mit der anstehenden Verabschiedung des Telemediengesetzes bringt die Große Koalition eine richtige Neuregelung und vor allem eine deutliche Vereinfachung des Internetrechts auf den Weg. Durch die Einstufung von so genannten Spam-Mails als Ordnungswidrigkeit wird auch den Verbrauchern Rechnung getragen und ein verbesserter Schutz vor irreführenden Angaben bei E-Mail-Werbung angestrebt. Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben, damit die Empfänger frei entscheiden kann, wie sie mit der E-Mail umgehen, ohne sie erst öffnen zu müssen. Absender, die bewusst irreführen, müssen zukünftig mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. So werden viele Verbraucher von unseriöser E-Mail-Werbung abgeschreckt.
„Spamming“ ist kein Kavaliersdelikt. Es kostet Zeit, Geld und Nerven und schädigt Wirtschaft und Verbraucher gleichermaßen. Die Zahl unverlangter elektronischer Werbemails hat in den vergangenen Jahren ein besorgniserregendes Ausmaß angenommen. Internetnutzer werden zunehmend von einer Flut unverlangter Werbung überrollt. Mehr als die Hälfte bis drei Viertel aller Mails ist Werbemüll. Täglich werden weltweit rund 30 Milliarden Spam-Mails versandt, teilweise virenverseucht. Der volkswirtschaftliche Schaden allein in Europa beläuft sich auf etwa 2,5 Milliarden Euro.
Auch wenn der Großteil der Spam-Mails aus dem Ausland kommt und damit von einer deutschen Regelung nicht erfasst wird, wird dennoch mit dem neuen Gesetz ein Signal im Kampf gegen Spam gesetzt. Das heißt nicht, dass das Spam-Problem sofort endgültig gelöst wird, aber das Gesetz ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Spam und die Anliegen der Verbraucher ernst nimmt und angeht.
Quelle:
http://www.cducsu.de/section__2/subsection__1/id__13382/Meldungen.aspx