SPD fordert Mehr Transparenz bei Mehrwertdiensten
Zur Abschaltung der 0190er-Nummern und gleichzeitiger Umstellung auf 0900er-Nummern erklaert der Abgeordnete und zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion fuer Telekommunikation im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Manfred Zoellmer:
Das neue Jahr beginnt mit einer positiven Nachricht fuer alle Verbraucherinnen und Verbraucher: Die haeufig missbraeuchlich verwendeten 0190er-Vorwahlnummern fuer Telefonmehrwertdienste wurden zum Neujahr von der Bundesnetzagentur abgeschaltet. Sie werden ersetzt durch die 0900-Nummern. Daraus entstehen einige Vorteile fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurden:
- Die erste Ziffer nach der 0900-Einwahl entscheidet und informiert ueber die Art des Dienstes. Die '1' steht fuer'Information', die '3' fuer 'Unterhaltung' und die '5' fuer 'Dienste fuer Erwachsene'. Durch diese Systematik lassen sich gleichzeitig auch bestimmte Inhalte gezielt sperren.
- Anders als bei den 0190er-Nummern ist es bei der 0900-Vorwahl nicht mehr gestattet, ganze Nummernbloecke weiterzuvermieten. Dadurch wird verhindert, dass ueber Kettenvertraege ein undurchsichtiges Geflecht von Dienstanbietern entsteht. Die Nummern werden einzeln weitergegeben, eine Inlandsanschrift muss der Anbieter vorweisen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Bundesnetzagentur leicht in Erfahrung bringen koennen. Dies gewaehrleistet einen besseren Rechtsschutz fuer die Telefonkunden.
- Die Anbieter muessen zudem bei Gespraechsbeginn die Gebuehren ansagen. Der Preis muss in der Werbung deutlich erkennbar sein. Dabei entstehen fuer einen 0900er-Anruf nicht mehr als zwei Euro pro Minute oder 30 Euro Gebuehr insgesamt. Spaetestens nach einer Stunde muss die Verbindung getrennt werden. Moechte ein Kunde den Dienst gar nicht nutzen und legt sofort auf, so duerfen nur die Kosten eines 'normalen' Anrufs berechnet werden.
Mit dieser Rufnummern-Umstellung verbessern sich die Transparenz und der Rechtsschutz fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich. Gleichzeitig kann die Neuregelung mit dazu beitragen, dass neue Geschaeftsmodelle entstehen und der Branche wieder mehr Vertrauen entgegen gebracht wird.
Es muessen nach diesem guten Start zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher nunmehr weitere Verbesserungen im Bereich der Telekommunikation auf den Weg gebracht werden. Ein guter Verbraucherschutz ist nur gewaehrleistet, wenn bestmoegliche Produktinformation und Preistransparenz bestehen. Hiervon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher und die Telekommunikationsbranche gleichermassen.