Pressefreiheit hat Sieg vor Gericht errungen
Berlin, 18.02.2010 - Der Deutsche Journalisten-Verband hat das heutige Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zur so genannten Panoramafreiheit als Sieg der Pressefreiheit bezeichnet. Das Gericht hatte in einer Berufungsverhandlung das von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ausgesprochene Fotoverbot für unrechtmäßig erklärt (Az. 5 U 12/09). Der DJV hatte die von dem Verbot betroffenen Bildjournalisten der Fotoagentur Ostkreuz und des Internetportals Fotofinder unterstützt.
"Damit ist der Versuch der Stiftung gescheitert, Bildjournalisten in ihrer freien Berufsausübung einzuschränken", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Stiftung hatte in den Parks und Schlossanlagen in Berlin und Brandenburg nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Pressefotos wurden von der Stiftung als gewerbliche Aufnahmen eingestuft, die mit der Parkordnung kollidierten.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Jedoch hatte das Oberlandesgericht Brandenburg in der Hauptverhandlung am 10. Dezember 2009 deutlich gemacht, dass die Schlösserstiftung mit ihrer Parkordnung nicht in das Grundrecht der Pressefreiheit eingreifen könne.
"Damit ist der Versuch der Stiftung gescheitert, Bildjournalisten in ihrer freien Berufsausübung einzuschränken", kommentierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Stiftung hatte in den Parks und Schlossanlagen in Berlin und Brandenburg nur noch Fotos zu privaten Zwecken zugelassen. Pressefotos wurden von der Stiftung als gewerbliche Aufnahmen eingestuft, die mit der Parkordnung kollidierten.
Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Jedoch hatte das Oberlandesgericht Brandenburg in der Hauptverhandlung am 10. Dezember 2009 deutlich gemacht, dass die Schlösserstiftung mit ihrer Parkordnung nicht in das Grundrecht der Pressefreiheit eingreifen könne.