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Panikmache bei der Urheberrechtsnovelle unterlassen!

BITKOM: Autoren sollten Diskussion versachlichen / Urheberrechtliche Abgaben werden durch das neue Gesetz steigen
bitkom | 15.05.2007
Berlin, 15. Mai 2007
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat die „Frankfurter Mahnung“ von Vertretern der Schriftsteller und des Buchhandels zum Urheberrecht kritisiert. Darin heißt es: „Die Pläne für Kürzungen bei den Abgaben für Vervielfältigungsgeräte sollten aufgegeben werden.“

Diese Aussage ist nach Ansicht des BITKOM als Vertreter der Geräteindustrie schlichtweg falsch. „Mit dem geplanten Gesetz der Bundesregierung werden die pauschalen Abgaben der Geräteindustrie eher steigen“, sagte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms. Im Jahr 2005 zahlten die Hersteller von CD- und DVD-Brennern, Kopierern, Fax-Geräten, Scannern und MP3-Playern etc. bereits urheberrechtliche Abgaben in Höhe von 124 Millionen Euro. Die Urheberrechtsnovelle sieht auch Abgaben auf Computer, Drucker und Multifunktionsgeräte vor. Wird der Gesetzentwurf umgesetzt, werden sich die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach BITKOM-Berechnungen mindestens verdoppeln.

Der Vorsitzende des Verbands Deutscher Schriftsteller, Imre Török, sprach auf einer Pressekonferenz von einer „Enteignung der Urheber zu Gunsten der Geräteindustrie“. Die pauschale Geräteabgabe werde praktisch abgeschafft. „Das ist unsachliche Panikmache und eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit“, sagte BITKOM-Vizepräsident Harms. „Wir sollten uns lieber an den Tatsachen orientieren.“ Die geforderten Pauschalabgaben sollten moderne Informationstechnik nicht übermäßig verteuern. Beispielsweise sollen die Verbraucher nach Ansicht der Verwertungsgesellschaften zukünftig eine urheberrechtliche Abgabe für Multifunktionsgeräte (Kombigeräte aus Drucker, Scanner und Fax) in Höhe von mindestens 76,70 Euro bezahlen. Einstiegsmodelle sind aber schon zu Verkaufspreisen ab 50 Euro zu haben. „Hier fehlt jegliches Augenmaß. Es ist daher richtig, die Abgabe wie geplant auf fünf Prozent des Gerätepreises zu begrenzen“, sagte Harms. „Der Gesetzentwurf des Justizministeriums ist ein Kompromiss, der den Urhebern Mehreinnahmen sichert und mit dem auch die Hersteller leben können.“

Hintergrundinformationen zum Gesetzentwurf:
- Privatkopien, zum Beispiel von Musik-CDs, dürfen von den Nutzern wie bisher angefertigt werden, sofern kein Kopierschutz besteht.

- Pauschalabgaben auf Geräte und Leerträger gibt es weiterhin.
- Nur Geräte, die in nennenswertem Umfang – das heißt mehr als 10 Prozent – für private Vervielfältigungen genutzt werden, sind vergütungspflichtig.

- Jeder Gerätetyp darf insgesamt nicht mit mehr als fünf Prozent des Verkaufspreises belastet werden.
- Die Vergütungssätze sollen Gerätehersteller und Verwertungsgesellschaften aushandeln. Wird keine Einigung erzielt, soll ein Schiedsstellenverfahren Klarheit bringen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bitkom.org/de/themen_gremien/37140.aspx.

Ansprechpartner
Maurice Shahd
Pressesprecher Wirtschaftpolitik und Konjunktur
+49. 30. 27576-114
Fax +49. 30. 27576-400
m.shahd@bitkom.org

Judith Lammers
Referentin Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz
+49. 30. 27576-156
Fax +49. 30. 27576-409
j.lammers@bitkom.org

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. vertritt mehr als 1.000 Unternehmen, davon 850 Direktmitglieder mit etwa 120 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. Hierzu zählen Gerätehersteller, Anbieter von Software, IT-Services, Telekommunikationsdiensten und Content. Der BITKOM setzt sich insbesondere für bessere ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen, eine Modernisierung des Bildungssystems und eine innovationsorientierte Wirtschaftspolitik ein.
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